EWR*GAS Fix
bis zu ein Jahr Preissicherheit
Ihre Vorteile mit EWR*GAS Fix
Günstiges Gas mit Preissicherheit – EWR*GAS Fix bietet Ihnen bei einer Laufzeit bis zu 12 Monaten einen attraktive Preissicherheit. Damit können Sie bis zu einem Jahr lang mit zuverlässiger Versorgung beruhigt durchs Leben gehen. Der günstige Preis erleichtert die Planung Ihrer finanziellen Sicherheit. Das Gasprodukt für clevere Rechner!
Eine junge Familie, ein frisch zusammengezogenes Paar – das sind die typischen Nutzer dieses attraktiven Gastarifs. Der günstige Festpreis schont das Budget. Die kurze Bindungszeit erleichtert das flexible Reagieren, falls sich die Lebensumstände doch mal ändern. Mit der zuverlässigen Lieferung des modernen Brennstoffs Erdgas ist in Haus, Wohnung oder im Gewerbebereich alles gesichert, was diese Energie verbraucht – vom Kochen übers Heizen bis zum Warmwasser.
- günstiges Gas bis zu 12 Monate
- planbare Sicherheit
- die erste Wahl für clevere Rechner
Weitere Informationen
AB 01. JANUAR 2025: ERHÖHUNG DER CO2-ABGABE SOWIE DER GASSPEICHERUMLAGE!
Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der CO2-Abgabe nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für das Jahr 2025 von 45 €/t auf 55 €/t beschlossen. Somit steigt der CO2-Preis von 0,816 ct/kWh (brutto 0,971 ct/kWh) zum 01. Januar 2025 auf 0,998 ct/kWh (brutto 1,188 ct/kWh). Auch die Gasspeicherumlage gemäß §35e EnWG steigt von 0,250 ct/kWh (brutto 0,298 ct/kWh) ab 01. Januar 2025 auf 0,299 ct/kWh (brutto 0,356 ct/kWh). Diese Erhöhungen reichen wir 1:1 an unsere Kunden weiter.
AB 01. JANUAR 2025: ERHÖHUNG DER CO2-ABGABE SOWIE DER GASSPEICHERUMLAGE!
Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der CO2-Abgabe nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für das Jahr 2025 von 45 €/t auf 55 €/t beschlossen. Somit steigt der CO2-Preis von 0,816 ct/kWh (brutto 0,971 ct/kWh) zum 01. Januar 2025 auf 0,998 ct/kWh (brutto 1,188 ct/kWh). Auch die Gasspeicherumlage gemäß §35e EnWG steigt von 0,250 ct/kWh (brutto 0,298 ct/kWh) ab 01. Januar 2025 auf 0,299 ct/kWh (brutto 0,356 ct/kWh). Diese Erhöhungen reichen wir 1:1 an unsere Kunden weiter.
Vertragsabschluss online – hier geht's zum Onlineportal
Einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden oder, wenn Sie noch kein Portalkunde sind, nur kurz registrieren und anschließend im Hauptmenü "Verträge/Produkte/Konto" im Menüpunkt "Produktwechsel" Ihr gewünschtes Produkt auswählen.
Jetzt auch telefonisch: Tarifberatung und direkter Vertragsabschluss unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 0 164 164 möglich.
- Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
- Der Gaspreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen und ist bis zum 31.07.2025 fest vereinbart.
Für Lieferungen während der Grundlaufzeit bis zum 31.07.2025 sind die Preisbestandteile gem. Ziff. 4.1 der Allgemeinen Energielieferbedingungen unveränderlich und eine Preisanpassung gem. Ziff. 4.5 ausgeschlossen. Automatisch veränderbare Preisbestandteile gem. Ziff. 4.2 und Ziff. 4.3 ändern sich auch während der Grundlaufzeit, vgl. Ziff. 5. Preisänderungen nach dem 31.07.2025 bleiben vorbehalten. Die Allgemeinen Energielieferungsbedingungen finden Sie hier. - Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
- Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederdruck-Anschlussverordnung)
- Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
- Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
- Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den "Downloads".
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".
(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)
Allgemeine Energielieferbedingungen zum Gaslieferungsvertrag mit Stand: 01.06.2024 (126 KB)
Information zur Gasrechnung / Ihr Gasverbrauch - wie wird er ermittelt? (137 KB)
Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung mit Stand: 01.11.2023 (709 KB)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) mit Stand: 14.06.2024 (567 KB)
Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas mit Stand: 01.04.2012 (89 KB)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (1 MB)
Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben (1 MB)
Abwendungsvereinbarung (MUSTER) mit Stand: 01.01.2022 (115 KB)
Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.
Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.