EWR*STROM Vario
der günstige Zeittarif

Mit diesem Stromprodukt haben Sie die Möglichkeit, durch eine zeitliche Verlagerung ihres Strombezuges bares Geld zu sparen: Je nachdem, zu welcher Tageszeit Sie Strom verbrauchen, wird eine andere Tarifzeit abgerechnet. Es gibt eine Hochtarifzeit (HT) und Niedertarifzeit (NT). In der Niedertarifzeit (NT) sind die Arbeitspreise – wie der Name schon sagt – niedriger als in der HT-Zeit. Und das gesamte Angebot gibt es jetzt mit 100 % Ökostrom!

Aufgepasst beim Stromverbrauch – wer genau plant, wann er wieviel Strom verbraucht, kann bares Geld sparen. Moderne Spül- oder Waschmaschinen kann man zum Beispiel so programmieren, dass sie nachts laufen. EWR*VARIO STROM bietet cleveren Rechnern hier ganz handfeste Vorteile. Die Vertragslaufzeit ist auf ein Jahr festgelegt und verlängert sich um jeweils ein Jahr.

Ihre Vorteile mit EWR*STROM Vario

Kosten senken durch gezielte Verlagerung des Stromverbrauchs von Hochtarif- in die Niedertarifzeit:

  • TÜV-zertifizierter Öko-Strom
  • zu 100 % aus Wasserkraft
  • variable Stromversorgung für Rechner
  • feste Vertragslaufzeit, mit der Sie rechnen können

100 % Ökostrom für unsere Umwelt

100 % Ökostrom für unsere Umwelt

Sparsamer und rationeller Energieeinsatz sowie die ressourcenschonende, klimaverträgliche und risikoarme Bereitstellung von Energie gewinnen ständig an Bedeutung. Deshalb fördert die EWR seit vielen Jahren den Ausbau erneuerbarer Energien und die Entwicklung energiesparender Technologien.

Wir setzen auf Nachhaltigkeit

Mit den insgesamt rund 67,6 Mio. kWh pro Jahr Strom, die über BHKWs, Windkraft-, Wasserkraft- und PV-Anlagen von der EWR GmbH (einschließlich Beteiligungen) erzeugt werden, lassen sich fast 20.000 Drei-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen. Das entspricht rund 33 % der Haushalte in Remscheid (bei ca. 60.000 Haushalten). Die EWR hat mit vielen Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Remscheider Haushalten gesorgt. Und die Bilanz kann sich sehen lassen: Insgesamt konnte der CO2-Ausstoß pro Jahr um über 35.000 Tonnen gesenkt werden.

EWR-Projekte für Energieeffizienz und regenerative Energiegewinnung (Stand: 31.12.2023): 1)
Blockheizkraftwerke (BHKW): 18
Photovoltaikanlagen 2) : 15
Ladepunkte für E-Mobilität (Ladesäulen und Wallboxen): 483
Windkraftanlagen / Windparks 2) : 28
Wasserkraftanlagen: 1

1)  Anzahl
2)  Eigene Anlagen und Anlagen über Beteiligungen an Green GECCO,
    Thüga Erneuerbare Energien (THEE) und Aringo

Unsere Natur - Produkte sind TÜV-zertifiziert!

Sie möchten absolut umweltfreundlichen Strom von der EWR aus Remscheid beziehen? Seit Januar 2008 gibt es EWR*STROM Natur für Haushalte und EWR*STROM Natur Gewerbe für den gewerblichen Bereich, den vom TÜV zertifizierten Ökostrom. Das aktuelle TÜV-Zertifikat finden Sie hier.

Bei diesen Natur-Produkten können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Strom ausschließlich regenerativ gewonnen wird, denn der Ökostrom EWR*STROM Natur Fix stammt - neben dem EEG-Anteil, aus einem hochwertigen Mix z. B. aus Windenergie, Biomasse, Solarenergie und aus Wasserkraftwerken. Die Lieferkette wird vom TÜV lückenlos zertifiziert.

Unsere Natur-Produkte sind TÜV-zertifiziert!

Sie möchten absolut umweltfreundlichen Strom von der EWR aus Remscheid beziehen? Seit Mai 2021 gibt es EWR*STROM Vario für Haushalte und EWR*STROM Vario Gewerbe für den gewerblichen Bereich, den vom TÜV zertifizierten Ökostrom. Das aktuelle TÜV-Zertifikat finden Sie hier.

Bei diesen Natur-Produkten können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Strom ausschließlich regenerativ gewonnen wird, denn der Ökostrom EWR*STROM Vario stammt - neben dem EEG-Anteil, aus einem hochwertigen Mix z. B. aus Windenergie, Biomasse, Solarenergie und aus Wasserkraftwerken. Die Lieferkette wird vom TÜV lückenlos zertifiziert.

Weitere Informationen

PREISBLATT Privatkunden

ZEITVERSETZTE WEITERGABE DER ERHÖHUNG DER §19 STROM NEV-UMLAGE!
Die ab 01.01.2024 nachträgliche Erhöhung der §19 StromNEV-Umlage werden wir vertragsgemäß erst ab 01.03.2024 weiter geben. Durch die zum Jahresende 2023 notwendige Neuaufstellung des Haushaltsplans der Bundesregierung (Bundesgerichtsurteil bzgl. Verfassungskonformität) fiel ein vorgesehener Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. € zu den Netzentgelten weg, der nun zu erhöhten Netzentgelten und Umlagen führt. Von der Erhöhung sind alle Stromvertriebe in Deutschland betroffen. Nähere Informationen hier.

PREISBLATT Gewerbekunden

ZEITVERSETZTE WEITERGABE DER ERHÖHUNG DER §19 STROM NEV-UMLAGE!
Die ab 01.01.2024 nachträgliche Erhöhung der §19 StromNEV-Umlage werden wir vertragsgemäß erst ab 01.03.2024 weiter geben. Durch die zum Jahresende 2023 notwendige Neuaufstellung des Haushaltsplans der Bundesregierung (Bundesgerichtsurteil bzgl. Verfassungskonformität) fiel ein vorgesehener Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. € zu den Netzentgelten weg, der nun zu erhöhten Netzentgelten und Umlagen führt. Von der Erhöhung sind alle Stromvertriebe in Deutschland betroffen. Nähere Informationen hier.

VERTRAGSABSCHLUSS

Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.

VERTRAGSINFORMATIONEN
  • Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang und nach Herstellung der zählertechnischen Voraussetzung in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. 
  • Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen und ist bis zum 31.12.2024 fest vereinbart. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
  • Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Wartungsdienste werden nicht angeboten.
  • Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
  • Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
  • Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
  • Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
  • Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den "Downloads".

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".

DOWNLOADS

(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)

WIR SIND FÜR SIE DA!

Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.

Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.

Für Privatkunden: VERBRAUCHERSERVICE BUNDESNETZAGENTUR

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur

Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

Für Privatkunden: SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0 
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Für Privatkunden: HINWEIS AUF OS-PLATTFORM

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.