EWR*STROM Wärmepumpe
FÜR NACHHALTIGES HEIZEN.
IHR NEUER WÄRMEPUMPEN-STROMTARIF: EFFIZIENT, NACHHALTIG UND KOSTENSPAREND
Wärmepumpen sind eine zukunftsorientierte Lösung für nachhaltiges Heizen – genau wie E-Autos unsere Mobilität in Richtung Zukunft drehen. Ziel ist es, nach und nach fossile Energieträger durch Elektrizität zu ersetzen. Das erfordert den Ausbau der Netze. Und zugleich die intelligente Steuerung der Verbräuche, damit die Versorgung auch bei Engpässen gesichert bleibt. Dazu wurde der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu geregelt: Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW müssen vom Netzbetreiber bei drohenden Engpässen gesteuert werden können. Zum Ausgleich kann man von reduzierten Netzentgelten und weiteren finanziellen Vorteilen profitieren.
UNSER TARIF ZUM § 14a: EWR*STROM WÄRMEPUMPE.
Mit unserem speziell entwickelten Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen profitieren Sie von den Regelungen des § 14a EnWG. Das bedeutet: Sie erlauben die Regelung Ihrer Wärmepumpe, Ihrer Wallbox oder anderer Anlagen, die mehr als 4,2 kW Leistung haben. Und im Gegenzug haben Sie drei Möglichkeiten, bei den Stromkosten zu sparen.
DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Niedrigere Kosten:
Reduzierte Netzentgelte und ermäßigte Abgaben sind günstiger im Vergleich zu regulärem Haushaltsstrom.
- 100 % Ökostrom:
Unser Tarif versorgt Ihre Wärmepumpe mit klimaneutralem Strom aus erneuerbaren Energien.
- Netzstabilität:
Mit intelligenter Technik können Verbrauchseinrichtungen flexibel gesteuert werden. Das sichert die Stabilität der Netze – ohne Komfortverlust im Alltag.
- Attraktive Preisgestaltung:
Ein niedriger Arbeitspreis pro kWh und ein fairer Grundpreis bringt echte Ersparnis.
DIE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Unser Tarif EWR*STROM Wärmepumpe ist ideal für Kunden mit Wärmepumpen und anderen Verbrauchseinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Anschluss im Niederspannungsnetz.
• Elektrische Anschlussleistung von über 4,2 kW.
• Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG, inklusive einer Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber.
Für den Tarif muss ein separater Stromzähler installiert werden. Er misst den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe unabhängig vom Haushaltsstrom. Das ermöglicht eine präzise Abrechnung und vor allem die Nutzung der reduzierten Netzentgelte.
WARUM DIESER TARIF?
Zur Erzeugung von Wärme nutzen Wärmepumpen bis zu 75 % Umweltwärme – und nur etwa 25 % Strom. Das macht sie zu einer der effizientesten Heiztechnologien überhaupt. Mit unserem Sonder-Tarif leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende und senken Ihre Heizkosten nachhaltig. Außerdem unterstützt die Bundesregierung durch die Regelungen des § 14a EnWG gezielt die Nutzung solcher Technologien.
JETZT WECHSELN UND PROFITIEREN
Ein Wechsel zur Wärmepumpe und zu unserem Sonder-Tarif ist die perfekte Gelegenheit, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig umweltfreundlich zu heizen. Falls Sie noch unentschlossen sind oder weitere Informationen brauchen: Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!
ES STEHEN 3 MODELLE ZUR AUSWAHL
MODUL 1
PAUSCHALE REDUZIERUNG:
Dieses Modul bietet einen jährlichen Rabatt zwischen 110 € und 190 € (brutto), unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Besonders empfehlenswert für Haushalte mit geringerem Wärmepumpen-Stromverbrauch.
Gemeinsame oder getrennte Messung.
Das Modul gilt für Haushalte mit nur einem Zähler, über den der gesamte Strom fließt. Es ist allerdings auch wählbar, wenn zwei getrennte Zähler genutzt werden.
Pauschale Entlastung.
Der Rabatt bringt eine vom Verbrauch unabhängige Entlastung, je nach Netzbetreiber zwischen 110 € und 190 € brutto pro Jahr.
MODUL 2
PROZENTUALE REDUZIERUNG:
Bei getrennter Messung des Wärmepumpenstroms mit einem zweiten Zähler wird das Netzentgelt um 60 % pro verbrauchter Kilowattstunde reduziert. Das ist besonders vorteilhaft für Haushalte mit höherem Stromverbrauch durch die Wärmepumpe.
Getrennte Messung.
Die Wahl dieses Moduls erfordert zwingend die getrennte Messung mit einem zweiten Zähler für Wärmepumpe, Wallbox etc..
Prozentuale Entlastung.
Der Rabatt besteht aus einer prozentualen Entlastung auf das Netzentgelt. Es wird auf 40 % je verbrauchter kWh reduziert. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig vom Netzbetreiber – es beträgt in der Regel knapp ein Drittel des Strompreises.
Kein Grundpreis
Für den zweiten Zähler fällt kein Netzentgelt-Grundpreis an.
Ideal für hohen Verbrauch.
Modul 2 lohnt sich vor allem bei höheren Verbräuchen durch die Wärmepumpe, andere Verbrauchseinrichtungen oder bei mehr als einem steuerbaren Gerät.
MODUL 3 – AB APRIL 2025
Dieses Modul soll ab April 2025 zeitvariable Netzentgelte ermöglichen. Die Idee dahinter ist, dass man damit seinen Stromverbrauch an Zeiten mit niedriger Netzbelastung anpassen kann. Nähere Informationen dazu liegen noch nicht vor.
WELCHES MODUL IST DIE RICHTIGE LÖSUNG FÜR MICH?
MODUL 1
A) GEMEINSAME MESSUNG
Im Prinzip wie Modul 1 mit getrennter Messung, aber mit einem anderen Tarifmodell.
Dieser Tarif ist in der Regel immer günstiger, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe hoch ist.
MODUL 1
B) GETRENNTE MESSUNG
Für diese Variante von Modul 1 muss ein zweiter Zähler nur für die Wärmepumpe installiert
werden. Weil der zweite Zähler zusätzliche Kosten verursacht, rechnet sich diese Variante
erst, wenn der Stromverbrauch der Wärmepumpe hoch genug ist. Ein weiterer Vorteil ist
die genauere Abrechnung des Stromverbrauchs der Wärmepumpe.
MODUL 2
GETRENNTE MESSUNG
Im Prinzip wie Modul 1 mit getrennter Messung, aber mit einem anderen Tarifmodell.
Dieser Tarif ist in der Regel immer günstiger, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe hoch ist.
Kurz gesagt:
Modul 1 a) ist am besten bei niedrigem Verbrauch.
Modul 1 b) rechnet sich bei höherem Verbrauch, wenn die Kosten für einen zweiten
Zähler berücksichtigt sind.
Modul 2 ist grundsätzlich die günstigste Variante bei hohem Verbrauch.
KOSTEN, DIE SICH AUSZAHLEN: WANN SICH DIE INVESTITION LOHNEN KANN.
Weitere Informationen
Hinweis:
Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).
Preisblatt für Bestandskunden, deren Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde.
Hinweis:
Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).
Preisblatt für Bestandskunden, deren Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde.
Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.
- Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
- Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen und ist bis zum 31.12.2025 fest vereinbart. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
- Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
- Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
- Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
- Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
- Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den "Downloads".
Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung;der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".
(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)
Allgemeine Energielieferbedingungen zum Stromlieferungsvertrag mit Stand: 01.10.2021 (134 KB)
Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung mit Stand: 01.11.2024 (2 MB)
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit Stand: 14.06.2024 (570 KB)
Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas mit Stand: 01.04.2012 (89 KB)
Energieträgermix der EWR GmbH mit Stand: 01.11.2024 (548 KB)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (1 MB)
Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben (1 MB)
Abwendungsvereinbarung (MUSTER) mit Stand: 01.01.2022 (115 KB)
Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.
Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.