Abwasser
Transparent und aus einer Hand

Trink- und Abwasser auf einer Rechnung – von der EWR

Einfach, sicher und transparent: Der EWR-Wasserkunde sieht auf seiner Rechnung die von ihm entnommene Wassermenge und auf dem nächsten Blatt die gleiche Menge als Grundlage für die Abrechnung der Schmutzwassergebühren. Dies erhöht die Transparenz, denn die Frischwasser- und Schmutzwassermengen sind sofort ersichtlich.

Seit dem 01. Januar 2010 hat die EWR GmbH die Schmutzwasserabrechnung übernommen. Bislang wurden die Schmutzwassergebühren mit dem Grundabgabenbescheid der Stadt Remscheid festgesetzt. Die Grundlage für diese Berechnung war der Wasserverbrauch der letzten Abrechnung von der EWR GmbH. So konnte es passieren, dass bis zu zwei Jahre alte Wasserverbrauchsdaten für die Gebührenabrechnung zugrunde gelegt wurden. Diese Regelung führte zu Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und zu Schwierigkeiten bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen bei Vermietern.

Der Rat der Stadt Remscheid hat daher in seiner Sitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Abwassergebührensatzung zugunsten einer kundenfreundlicheren Lösung zu ändern. Seit dem 01.01.2010 werden die Schmutzwassergebühren nicht mehr durch die Stadt Remscheid, sondern – zusammen mit dem Frischwasser – durch die EWR GmbH abgerechnet.

Diese Maßnahme hat für die Kunden mehrere Vorteile. Die Kunden können dann (neben Strom, Erdgas und Wasser) ihrer Rechnung auch die Höhe der Schmutzwassergebühren entnehmen, die sich nunmehr aus der von ihnen im gleichen Zeitraum ( bei der ersten Jahresverbrauchsabrechnung die Menge vom 01. Januar 2010 bis zum Ablesetag) bezogenen Frischwassermenge ergibt. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch verbrauchsgerecht. Ein veränderter Wasserverbrauch wirkt sich nun unmittelbar auf die Höhe der Schmutzwassergebühren aus.

Mit Übergang auf die neue Regelung wird die EWR GmbH den Zählerstand der Kunden zum 31.12.2009 automatisch verbrauchstechnisch abgrenzen. Seit Januar 2010 werden die bis zur nächsten Jahresabrechnung anfallenden Abschlagsbeträge um den Anteil der Schmutzwassergebühren ergänzt. Bei dieser Umstellung bleiben die Preise für Trink- und Schmutzwasser unverändert.

Liegt der EWR GmbH bereits eine Einzugsermächtigung für die Frischwasserabrechnung vor, so würden wir diese gern auch für die Abbuchung der Schmutzwassergebühren nutzen. Sollte ein Kunde hiermit nicht einverstanden sein, hat er selbstverständlich die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung bei der EWR GmbH zu widerrufen.

Die aktuellen Abwassergebühren finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

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