Die flexible Grundversorgung mit Gas

EWR*GAS Grundversorgung

Dieser flexible Tarif zur Gas-Grundversorgung für Privat- und Gewerbekunden eignet sich besonders für kurze Vertragslaufzeiten.

  • Flexible Gas-Grundversorgung für alle
  • Keine feste Vertragslaufzeit
  • Wechsel in andere EWR-Gasprodukte jederzeit möglich
  • Aufgrund der kurzen Kündigungszeit höherer Gaspreis als in den Sonderverträgen EWR*GAS Natur Fix und EWR*GAS Fix

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EWR*GAS Grundversorgung: Gute Gründe für den flexiblen Tarif

 

  • Wechsel jeder Zeit möglich

    Ihr attraktives Angebot für alle, die volle Flexibilität schätzen.

  • Keine Vertragslaufzeit

    Maximale Flexibilität und Zuverlässigkeit bei kürzester Vertragslaufzeit.

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

    Wir bieten Ihnen ein Rund-um-Service-Paket: Sowohl per Internet und Telefon, als auch persönlich in unserem ServiceCenter.

Ihre EWR*GAS Grundversorgung

Kurze Vertragsbindung geht Ihnen über alles, auch beim Gas? Dann sollten Sie auf eine flexible Grundversorgung setzen. EWR*GAS Grundversorgung ist das attraktive Angebot für alle, die volle Flexibilität schätzen.

Man weiß ja nie, was einem das Leben so zu bieten hat. Das gilt natürlich auch fürs Wohnen – wie schnell ist man in der Situation, umziehen zu wollen. Oder gar an einen anderen Ort zu ziehen. Wenn man lieber flexibel bleiben will, legt man sich auch bei Energieverträgen nicht länger als nötig fest. Zum Beispiel mit einem Gasvertrag wie EWR*GAS Grundversorgung, der maximale Flexibilität und Zuverlässigkeit bei kurzen Vertragslaufzeiten bietet. Wer mehr sparen möchte, schaut sich zum Beispiel unser Ökogasprodukt mit Preissicherheit oder unser Jahres- bzw. Zweijahresprodukt mit Preissicherheit an.

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PREISBLÄTTER

WEITERE INFORMATIONEN

  • Bei Erstbezug einer Wohnung / eines Hauses / eines Gewerbes rechnen wir Ihren Verbrauch zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung ab, sofern keine Sondervertragsregelung vereinbart ist.
  • Der Gaspreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Veränderbare Preisbestandteile gem.  vorgenannten Preisblättern sowie neu eingeführten Steuern, Abgaben oder Umlagen ändern sich auch während der Laufzeit.
  • Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Preisänderungen exkl. vorgenannter veränderbarer Preisbestandteile werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und zeitgleich durch veröffentliche Bekanntmachung sowie auf der Internetseite www.ewr-gmbh.de bekanntgegeben.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 89 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

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    PDF 1 MB
  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

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    PDF 1 MB
  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

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    PDF 115 KB

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