Strom Ersatzversorgung
für Remscheid

EWR*STROM Ersatzversorgung

Die gesetzliche Notversorgung für Privat- und Gewerbekunden.

  • Ersatzversorgung für alle Privat- und Gewerbekunden (KMU)
  • Vertragslaufzeit von maximal 3 Monate, danach muss ein 
Liefervertrag abgeschlossen werden.
  • Wechsel in andere EWR-Stromprodukte nach 3-monatlicher Vertragslaufzeit möglich.
  • Aufgrund kurzfristiger Energiebeschaffung höherer Strompreis als in den Sonderverträgen bzw. der Grundversorgung.

Ersatzversorgung

Privat- und Gewerbekunden in Niederspannung kommen gem. §38 I EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in die Ersatzversorgung, wenn deren Lieferanten das Recht auf Netznutzung zum Beispiel durch eine Bilanzkreisschließung verlieren. Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch in solchen Sonderfällen nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann und bei Haushaltskunden im Sinne des §3 Ziffer 22 EnWG auch kein Grundversorgungsvertrag zustande kommt, springt der Grundversorger (für Remscheid ist das die EWR GmbH) für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet.

Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für die Dauer von maximal drei Monaten. Aufgrund kurzfristiger Energiebeschaffung kann der Preis höher liegen als bei den Festpreisprodukten bzw. der Grundversorgung.

PREISBLÄTTER

WEITERE INFORMATIONEN

  • Die Ersatzversorgung gilt für Letztverbraucher im Niederspannungsnetz der EWR GmbH.
  • Die gesetzliche Ersatzversorgung ist auf längstens drei Monate befristet. Spätestens dann müssen die Kunden einen neuen Liefervertrag geschlossen haben.

Auszug aus dem EnWG (Energiewirtschaftsgesetz):
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
§ 38 Ersatzversorgung mit Energie
(1) Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 Abs. 1 berechtigt und verpflichtet ist. Die Bestimmungen dieses Teils gelten für dieses Rechtsverhältnis mit der Maßgabe, dass der Grundversorger berechtigt ist, für diese Energielieferung gesonderte Allgemeine Preise zu veröffentlichen und für die Energielieferung in Rechnung zu stellen. In den Fällen des § 36 Absatz 1 Satz 5 besteht ein Anspruch des Haushaltskunden auf Ersatzversorgung.
(2) …

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads„.

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
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Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 89 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

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  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

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  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

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    PDF 115 KB

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