Wärmepumpen Strom-Tarif

EWR*STROM Wärmepumpe

Unser Tarif EWR*STROM Wärmepumpe ist ideal für Kunden mit Wärmepumpen und anderen Verbrauchseinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Anschluss im Niederspannungsnetz.
    • Elektrische Anschlussleistung von über 4,2 kW.
    • Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG, inklusive einer 
Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber.

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Unsere Auszeichnungen

Sprechblase "Komplett & Einfach!"

Ihr neuer Wärmepumpen-Stromtarif: Effizient, Nachhaltig und kostensparend

Wärmepumpen sind eine zukunftsorientierte Lösung für nachhaltiges Heizen – genau wie E-Autos unsere Mobilität in Richtung Zukunft drehen. Ziel ist es, nach und nach fossile Energieträger durch Elektrizität zu ersetzen. Das erfordert den Ausbau der Netze. Und zugleich die intelligente Steuerung der Verbräuche, damit die Versorgung auch bei Engpässen gesichert bleibt.

Dazu wurde der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu geregelt: Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW müssen vom Netzbetreiber bei drohenden Engpässen gesteuert werden können. Zum Ausgleich kann man von reduzierten Netzentgelten und weiteren finanziellen Vorteilen profitieren.

Nachhaltig heizen: Es stehen 3 Modelle zur Auswahl

  • Modul 1 (a)

    Gemeinsame Messung
    Im Prinzip wie Modul 1 mit getrennter Messung, aber mit einem anderen Tarifmodell.
Dieser Tarif ist in der Regel immer günstiger, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe hoch ist.

    Kurz gesagt
    Modul 1 (a) ist am besten bei niedrigem Verbrauch.

  • Modul 1 (b)

    Getrennte Messung
    Im Prinzip wie Modul 1 mit getrennter Messung, aber mit einem anderen Tarifmodell. Dieser Tarif ist in der Regel immer günstiger, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe hoch ist.

    Kurz gesagt
    Modul 1 (b) rechnet sich bei höherem Verbrauch, wenn die Kosten für einen zweiten Zähler berücksichtigt sind.

  • Modul 2

    Getrennte Messung
    Im Prinzip wie Modul 1 mit getrennter Messung, aber mit einem anderen Tarifmodell.
Dieser Tarif ist in der Regel immer günstiger, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe hoch ist.

    Kurz gesagt
    Modul 2 ist grundsätzlich die günstigste Variante bei hohem Verbrauch.

KOSTEN, DIE SICH AUSZAHLEN

Wann sich die Investition lohnt.

Der Graph zeigt, dass sich schon ab ca. 3.000 kWh ein zweiter Zähler, sprich eine getrennte Messung (Modul 2) rechnet.

Sprechblase "Ab April 2025"

Modul 3

Dieses Modul soll ab April 2025 zeitvariable Netzentgelte ermöglichen. Die Idee dahinter ist, dass man damit seinen Stromverbrauch an Zeiten mit niedriger Netzbelastung anpassen kann. Nähere Informationen dazu liegen noch nicht vor.

Das Komplettpaket EWR*Wärmepumpe

Ein sicherer, einfacher Weg zur eigenen Wärmepumpe.

Alle Informationen zur EWR*Wärempumpe finden Sie hier.

Zur EWR*Wärmepumpe

EWR Themenwelt: Auf dem Laufenden bleiben als 
EWR Kunde

Ein iPad mit Balkendiagramm wird von zwei Händen gehalten

Jetzt wechseln und profitieren

Ein Wechsel zur Wärmepumpe und zu unserem Sonder-Tarif ist die perfekte Gelegenheit, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig umweltfreundlich zu heizen. Falls Sie noch unentschlossen sind oder weitere Informationen brauchen: Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

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EWR Vorteilswelt: Ihre Vorteile als EWR Kunde auf einen Blick

Zwei gezeichnete Löwen halten Dinge in den Händen

EWR*TreuePlus

EWR-Kunden im Bonus-Programm profitieren von attraktiven Rabatten, Aktionen und Vorteilen bei den EWR-Partnern im Stadtwerke Remscheid Verbund! 
Ein fröhliches Löwen-Maskottchen liegt in einer Hängematte

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Energiespartipps

Erste Hilfe gegen steigende Energiepreise: Die EWR als Versorger für Remscheid hilft mit praktischen Tipps beim Sparen von Strom, Gas, Wärme.
Eine Frau lächelt und reicht jemandem außerhalb des Kamerafokus eine Karte

EWR*PlusCard

Hier sind 3.000 Möglichkeiten zum Sparen: Die kostenlose Kundenkarte EWR*PlusCard gibt es jetzt als App – mit 3.000 Sparangeboten, exklusiv für EWR-Kunden!

PREISBLÄTTER

  • Preisblatt Strom Wärmepumpe Privatkunden

    Stand: 01.01.2025

    Neue Strompreise - gültig ab 01.01.2026 – finden Sie hier.

    Hinweis: Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 102,66 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
    Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

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  • Preisblatt Strom Wärmepumpe Gewerbekunden

    Stand: 01.01.2025

    Neue Strompreise - gültig ab 01.01.2026 – finden Sie hier.

    Hinweis: Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 106,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
    Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

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WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.

  • Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
  • Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Der dort aufgeführte Strompreis ist bis zum 31.12.2025 fest vereinbart. Ausgenommen von der Festpreisgarantie sind die staatlichen und regulatorisch veranlassten variablen und fixen Preisbestandteile inkl. Messstellenbetrieb. Diese werden in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe weiterberechnet. Über eine Änderung dieser Preisbestandteile erhält der Kunde frühzeitig vor Anpassung eine entsprechende briefliche Mitteilung. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
  • Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Wartungsdienste werden nicht angeboten.
  • Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
    Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
  • Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
    Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
  • Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den „Downloads“.
  • Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung

    Stand: 01.11.2024

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 89 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

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  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 115 KB

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