Wärmepumpen Strom-Tarif

EWR*STROM Wärmepumpe

Unser Tarif EWR*STROM Wärmepumpe ist ideal für Kunden mit Wärmepumpen und anderen Verbrauchseinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Anschluss im Niederspannungsnetz.
    • Elektrische Anschlussleistung von über 4,2 kW.
    • Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG, inklusive einer 
Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber.

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Unsere Auszeichnungen

Sprechblase "Komplett & Einfach!"

Ihr neuer Wärmepumpen-Stromtarif: Effizient, Nachhaltig und kostensparend

Wärmepumpen sind eine zukunftsorientierte Lösung für nachhaltiges Heizen – genau wie E-Autos unsere Mobilität in Richtung Zukunft drehen. Ziel ist es, nach und nach fossile Energieträger durch Elektrizität zu ersetzen. Das erfordert den Ausbau der Netze. Und zugleich die intelligente Steuerung der Verbräuche, damit die Versorgung auch bei Engpässen gesichert bleibt.

Dazu wurde der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu geregelt: Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW müssen vom Netzbetreiber bei drohenden Engpässen gesteuert werden können. Zum Ausgleich kann man von reduzierten Netzentgelten und weiteren finanziellen Vorteilen profitieren.

Nachhaltig heizen: Es stehen 3 Modelle zur Auswahl

  • Modul 1

    Wahloption:

    • Standard-Option für Ihren Stromtarif bei neuen Anlagen
    • für gemeinsame oder getrennte
      Verbrauchsmessung

     

    Voraussetzungen:

    • Steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe, Wallbox)

     

    Vorteile:

    • Pauschale Entlastung unabhängig vom Verbrauch
    • Höhe für 2026: rd. 120 Euro brutto im Jahr
    • Transparente Ausweisung auf der Jahresrechnung
    • Besonders geeignet für steuerbare
      Verbrauchseinrichtungen mit geringeren
      Verbräuchen
  • Modul 2

    Wahloption:

    • Nutzbar für die getrennte Verbrauchs-messung z.B. Ihrer Wärmepumpe und Wallbox

     

     

    Voraussetzungen:

    • Separater Zähler für die steuerbare

    Verbrauchseinrichtung

     

    Vorteile:

    • Prozentuale Entlastung: Netzentgelt wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) um 60 % reduziert
    • Netzentgelt-Grundpreis entfällt komplett
    • Je höher Ihr Verbrauch, desto stärker macht sich die Reduzierung bemerkbar
    • Lohnt sich vor allem bei der Wärmepumpe
  • Modul 3

    Wahloption:

    • Ergänzend zu Modul 1 wählbar
    • Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: tageszeitabhängiges Netzentgelt möglich

     

    Voraussetzungen:

    • Intelligentes Messsystem (iMSys) zwingend erforderlich

     

    Vorteile:

    • Verbrauch kann in Zeiten gelegt werden, in denen die Netzauslastung – und damit das Entgelt – besonders gering ist
    • Aktive Steuerung des Verbrauchs zahlt sich finanziell aus
    • Zusätzliche Einsparung on top zur pauschalen Entlastung aus Modul 1

KOSTEN, DIE SICH AUSZAHLEN

Wann sich die Investition lohnt.

Der Graph zeigt, dass sich schon ab ca. 3.000 kWh ein zweiter Zähler, sprich eine getrennte Messung (Modul 2) rechnet.

Das Komplettpaket EWR*Wärmepumpe

Ein sicherer, einfacher Weg zur eigenen Wärmepumpe.

Alle Informationen zur EWR*Wärempumpe finden Sie hier.

Zur EWR*Wärmepumpe

EWR Themenwelt: Auf dem Laufenden bleiben als 
EWR Kunde

Ein iPad mit Balkendiagramm wird von zwei Händen gehalten

Jetzt wechseln und profitieren

Ein Wechsel zur Wärmepumpe und zu unserem Sonder-Tarif ist die perfekte Gelegenheit, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig umweltfreundlich zu heizen. Falls Sie noch unentschlossen sind oder weitere Informationen brauchen: Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

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Hier sind 3.000 Möglichkeiten zum Sparen: Die kostenlose Kundenkarte EWR*PlusCard gibt es jetzt als App – mit 3.000 Sparangeboten, exklusiv für EWR-Kunden!

PREISBLÄTTER

  • Preisblatt Strom Wärmepumpe Privatkunden

    Stand: 01.01.2026

    Hinweis: Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 102,66 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
    Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

    PDF 119 KB
  • Preisblatt Strom Wärmepumpe Gewerbekunden

    Stand: 01.01.2026

    Hinweis: Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 106,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.
    Für Anlagenbetreiber, deren Wärmepumpe nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde: Je nach gewähltem Modul reduziert sich der Arbeits- und Grundpreis gemäß vorgenannten regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Netzentgelte) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

    PDF 3 MB

WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.

  • Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
  • Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Der dort aufgeführte Strompreis ist bis zum 31.12.2026 fest vereinbart. Für den Zeitraum der Grundlaufzeit gilt die Netto-Preisgarantie gemäß Ziffer 4.3.1. der Allgemeinen Energielieferbedingungen außerhalb der Grundversorgung. Diese Preisgarantie umfasst die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb, Netznutzung, Messstellenbetrieb, Abrechnung und die gesetzlichen Umlagen. Eine Preisanpassung gemäß Ziffer 4.4 der Allgemeinen Energielieferbedingungen ist erstmals zum Auslaufen der vorgenannten Grundlaufzeit möglich. Ausgenommen von der Preisgarantie ist die unveränderte Weitergabe von umsatzsteuerlichen Mehr- und Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuer ergeben. Die Allgemeinen Energielieferungsbedingungen finden Sie hier.
  • Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Wartungsdienste werden nicht angeboten.
  • Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
    Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
  • Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
    Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
  • Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den „Downloads“.
  • Wenn Sie keinen Wärmepumpen-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Wärmepumpe.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 174 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 115 KB

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