Wichtiger Hinweis zur Regelung der CO2-Kosten!

Der Gesetzgeber hat die Weitergabe der CO2-Kosten auf Grundlage des nationalen Brenn­stoff­emissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) neu geregelt. Ziel ist die spätere Überführung der nationalen Regelung in den europäischen Emissionshandel EU-ETS 2, die nach dem jetzigen Stand zum 01.01.2028 erfolgen wird.

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Emissionshandel ab 2026, Kosten und Verpflichtungen

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystems für Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden seit dem Jahr 2021 fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Für den Erwerb der Zertifikate und Weiterberechnung an die Gaskunden nehmen die Gasversorger verpflichtend am Emissionshandel teil.

In den Jahren 2021 bis 2025 wurden die dem Gasverbrauch äquivalenten CO2-Emissionszertifikate zur Erreichung und Finanzierung der Klimaziele als Festpreis und in unlimitierter Menge angeboten. Den Gasversorgern war es daher möglich, die Weiterbelastung der hieraus entstehenden Kosten als feste Umlage ergänzend zum Gaspreis an die Kunden in Rechnung zu stellen.

§1 BEHG:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit Emissionszertifikaten (nEZ) zu schaffen und für eine Bepreisung von Brennstoffemissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht einer Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandels unterliegen, um damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Zweck des Gesetzes ist es auch, den Übergang des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in das EU-Emissionshandelssystem für Brennstoffe sicherzustellen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.“

Preiskorridor

Im Jahr 2026 werden die nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in einem gesetzlich festgelegten Preiskorridor zwischen 55 bis 65 EUR je nEZ (entspricht 1 Tonne CO2-Emission) in wöchentlichen Auktionen versteigert. Nach aktuellem Plan werden die Versteigerungen zwischen Juli und Oktober 2026 stattfinden.

Die Menge an Zertifikaten (insgesamt und pro Versteigerungstermin) ist begrenzt, und bei zu hoher Nachfrage erfolgt nur eine Zuteilung von Teilmengen an die Bieter. Aufgrund der limitierten Angebotsmengen wird davon ausgegangen, dass sich die Preise am oberen Ende des Preiskorridors (65 EUR/t) einstellen werden. Da die Gesamtversteigerungsmenge voraussichtlich nicht ausreichen wird, wird sie im Anschluss um 2 Festpreiskontingente (Überschussmengen und Nachkaufmengen) ergänzt. Die Überschussmengen können Ende 2026 zum Festpreis von 68 EUR/t erworben werden, evtl. erforderliche Nachkaufmengen von höchstens 10 % im Jahr 2027 für 2026 (aufgrund der dann erst feststehenden Gasliefermengen inkl. Dez. 2026) zum Festpreis von 70 EUR/t.

Im Mittel aller für 2026 zu erwerbenden nEZ kann sich dementsprechend ein Preis von > 65 EUR/t ergeben. Ein Durchschnittspreis von z.B. 66 EUR/t entspricht 1,197 ct/kWh Erdgas (netto).

Der final festgestellte Zertifikatepreis für das Lieferjahr 2026 wird unter Berücksichtigung der Abschlagsrechnungen 2026 (mit vorläufigen Preisen) nachträglich auf die gelieferten Gasmengen für Kunden mit Individualverträgen spitz abgerechnet (voraussichtlich in Q2 2027).