
100 % Ökostrom
Vom TÜV NORD zertifizierter Öko-Strom für Haushalte & Gewerbe.
EWR*STROM Solar

Dieser fortschrittliche Solarstrom-Tarif steht exklusiv den Bewohnern bestimmter GEWAG-Gebäude zur Verfügung. Es ist somit ein vergünstigter Tarif für GEWAG-Mieter, die „grünen“ Strom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach ihrer Wohnanlage beziehen möchten und somit nicht nur die eigene Haushaltskasse, sondern vor allem auch die Umwelt schonen wollen.











Stand: 01.01.2025
Stand: 01.01.2025
Unter Mieterstrom versteht man die Stromversorgung von Mieter*innen durch eine Solaranlage auf dem Dach des entsprechenden Mietshauses. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom wird unmittelbar an die Mieter*innen im Haus geliefert und direkt im Haus verbraucht. Der nicht verbrauchte Strom wird wiederum in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Sie können damit sauberen Strom vom Dach beziehen und sparen dabei garantiert: Der angebotene Strompreis liegt gesetzlich mindestens 10 Prozent unter dem Preis des örtlichen Grundversorgers.
Zurzeit können das nur Mieter der GEWAG in Remscheid-Lennep in der Siedlung am Hasenberg mit den folgenden Wohnadressen:
Es ist geplant, künftig weitere Mieter in GEWAG-Häuser mit Mieterstrom zu versorgen.
Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 0 164 164 in Verbindung.
Kein Problem: Auch ohne Sonnenschein produziert die PV-Anlage noch Strom. Der Ertrag wird jedoch durchaus etwas verringert. Sollte der Strombedarf also einmal nicht ausreichen, liefert die EWR GmbH einfach Ökostrom aus dem öffentlichen Netz nach. Die Mieter*innen werden also wie gewohnt rund um die Uhr mit klimafreundlichem Strom versorgt.
Selbstverständlich wird der Strom nicht immer dann verbraucht, wenn die Sonne am intensivsten scheint. Der Strom geht allerdings nicht verloren, sondern wird in das Stromnetz eingespeist und kann so anderweitig verbraucht werden. Der Strom gelangt also dorthin, wo er gebraucht wird.
Nein. Selbstverständlich haben die Mieter*innen weiterhin die freie Wahl zwischen den verschiedenen Stromanbietern. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses ändert daran nichts. Unser Angebot ist für die Mieter allerdings sehr attraktiv, da der Solarstrom nicht nur grün, sondern auch günstiger ist.
Das ist grundsätzlich möglich, aber die Installation eines Balkonkraftwerkes muss von der GEWAG vorher genehmigt werden.
Jede Mieterin und jeder Mieter hat das Recht, sich einen Stromlieferanten ihrer/seiner Wahl zu suchen oder sich vom Grundversorger beliefern zu lassen. Wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln und den Mieterstromvertrag beenden, erhalten Sie keinen Mieterstrom mehr. Wichtig ist beim Lieferantenwechsel: Beachten Sie die Kündigungsfristen, die in Ihrem Vertrag festgeschrieben sind. Schließlich handelt es sich beim Mieterstromvertrag um einen „Vertrag außerhalb der Grundversorgung“, für den individuelle Kündigungsfristen festgelegt werden können.
Seit Januar 2008 gibt es EWR*STROM Natur für Haushalte und EWR*STROM Natur Gewerbe für den gewerblichen Bereich, den vom TÜV zertifizierten Ökostrom. Bei diesen Natur-Produkten können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Strom ausschließlich regenerativ gewonnen wird, denn der Ökostrom EWR*STROM Natur stammt – neben dem EEG-Anteil, aus einem hochwertigen Mix z. B. aus Windenergie, Biomasse, Solarenergie und aus Wasserkraftwerken. Die Lieferkette wird vom TÜV lückenlos zertifiziert.
Das aktuelle TÜV-Zertifikat finden Sie hier.
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 01.11.2024
Stand: 14.06.2024
Stand: 01.04.2012
Stand: 01.07.2025
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