
Feste Vertragslaufzeit
Sondervertrag exklusiv für Nachtspeicheranlagen-Nutzer
EWR*STROM Speicherheizung (SP1)
Ein-Zähler-Messung
Der Speicherheizungs-Sondervertrag für eine Nachtspeicheranlage:
Wenn Sie mit einer Nachtspeicheranlage heizen, also Wärme aus Strom gewinnen, und bisher Ihr Strom für den gesamten Verbrauch in Haus oder Wohnung über nur einen Stromzähler läuft – dann bietet ein Speicherheizungs-Sondervertrag (Typ SP1) attraktive Sparmöglichkeiten für Sie.











Stand: 01.01.2025
Hinweis: Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 159,50 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).
Stand: 01.01.2025
Hinweis: Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 213,00 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).
Den Vertragsabschluss können Sie online erledigen, sofern die zählertechnische Voraussetzung erfüllt ist. Anderenfalls setzten Sie sich gern mit unseren Kundenberatern in Verbindung.
Einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in unserem Kundenportal anmelden oder, wenn Sie noch kein Portalkunde sind, nur kurz registrieren und anschließend im Hauptmenü PRODUKTE & VERTRÄGE im Menüpunkt Produktwechsel Ihr gewünschtes Produkt auswählen.
Eine Tarifberatung ist auch unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 0 164 164 möglich.
Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 159,50 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 213,00 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 01.11.2024
Stand: 14.06.2024
Stand: 01.04.2012
Stand: 01.07.2025
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