Wärme aus Strom

EWR*STROM Speicherheizung (SP1)
Ein-Zähler-Messung

Der Speicherheizungs-Sondervertrag für eine Nachtspeicheranlage:

    • Sondervertrag exklusiv für Nachtspeicheranlagen-Nutzer
    • Attraktiver, günstiger Preis
    • Feste Vertragslaufzeit, mit der Sie rechnen können

Tarif anfragenMehr erfahren

Unsere Auszeichnungen

Der Tarif für Ihre Nachtspeicheranlage [Ein-Zähler-Messung]

Wenn Sie mit einer Nachtspeicheranlage heizen, also Wärme aus Strom gewinnen, und bisher Ihr Strom für den gesamten Verbrauch in Haus oder Wohnung über nur einen Stromzähler läuft – dann bietet ein Speicherheizungs-Sondervertrag (Typ SP1) attraktive Sparmöglichkeiten für Sie.

EWR*STROM Speicherheizung (SP1): Gute Gründe für Ihren neuen Tarif

  • Feste Vertragslaufzeit

    Sondervertrag exklusiv für Nachtspeicheranlagen-Nutzer

  • Attraktive Sparmöglich-keiten

    Profitieren Sie durch die Nutzung günstiger Nachtstromtarife.

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

    Wir sind persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center für Sie da.

EWR Vorteilswelt: Ihre Vorteile als EWR Kunde auf einen Blick

Zwei gezeichnete Löwen halten Dinge in den Händen

EWR*TreuePlus

EWR-Kunden im Bonus-Programm profitieren von attraktiven Rabatten, Aktionen und Vorteilen bei den EWR-Partnern im Stadtwerke Remscheid Verbund! 
Ein fröhliches Löwen-Maskottchen liegt in einer Hängematte

12 € Online-Bonus

So schnell haben Sie noch nie 12 € gespart: Wechseln Sie mit ein paar Klicks ganz einfach zum Kundenportal der EWR und buchen dort die Online-Option.
Eine dreiköpfige Familie – Vater und zwei Kinder – genießt den Sonnenschein

Energiespartipps

Erste Hilfe gegen steigende Energiepreise: Die EWR als Versorger für Remscheid hilft mit praktischen Tipps beim Sparen von Strom, Gas, Wärme.
Eine Frau lächelt und reicht jemandem außerhalb des Kamerafokus eine Karte

EWR*PlusCard

Hier sind 3.000 Möglichkeiten zum Sparen: Die kostenlose Kundenkarte EWR*PlusCard gibt es jetzt als App – mit 3.000 Sparangeboten, exklusiv für EWR-Kunden!

PREISBLÄTTER

  • Preisblatt Strom Speicherheizung (SP1) Privatkunden

    Stand: 01.01.2025

    Neue Strompreise - gültig ab 01.01.2026 – finden Sie hier.

    Hinweis: Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 174,50 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).

    PDF 261 KB
  • Preisblatt Strom Speicherheizung (SP1) Gewerbekunden

    Stand: 01.01.2025

    Neue Strompreise - gültig ab 01.01.2026 – finden Sie hier.

    Hinweis: Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 228,00 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).

    PDF 265 KB

WEITERE INFORMATIONEN

Den Vertragsabschluss können Sie online erledigen, sofern die zählertechnische Voraussetzung erfüllt ist. Anderenfalls setzten Sie sich gern mit unseren Kundenberatern in Verbindung.
Einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in unserem Kundenportal anmelden oder, wenn Sie noch kein Portalkunde sind, nur kurz registrieren und anschließend im Hauptmenü PRODUKTE & VERTRÄGE im Menüpunkt Produktwechsel Ihr gewünschtes Produkt auswählen.

Zum Kundenportal

Eine Tarifberatung ist auch unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 0 164 164 möglich.

  • Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
  • Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Der dort aufgeführte Strompreis ist bis zum 31.12.2025 fest vereinbart. Ausgenommen von der Festpreisgarantie sind die staatlichen und regulatorisch veranlassten variablen und fixen Preisbestandteile inkl. Messstellenbetrieb. Diese werden in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe weiterberechnet. Über eine Änderung dieser Preisbestandteile erhält der Kunde frühzeitig vor Anpassung eine entsprechende briefliche Mitteilung. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
  • Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    Wartungsdienste werden nicht angeboten.
  • Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
  • Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
  • Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
  • Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
  • Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den „Downloads“.

Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 159,50 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 213,00 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP1).

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 89 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 115 KB

EWR ServiceCenter: Auch vor Ort für Sie da