
Variable Stromversorgung für Rechner
Reduzierte Netzentgelte und ermäßigte Abgaben sind günstiger im Vergleich zu regulärem Haushaltsstrom.
EWR*STROM Vario
Kosten senken durch gezielte Verlagerung des Stromverbrauchs von Hochtarif- in die Niedertarifzeit:


Mit diesem Stromprodukt haben Sie die Möglichkeit, durch eine zeitliche Verlagerung Ihres Strombezuges bares Geld zu sparen: Je nachdem, zu welcher Tageszeit Sie Strom verbrauchen, wird eine andere Tarifzeit abgerechnet. Es gibt eine Hochtarifzeit (HT) und Niedertarifzeit (NT). In der Niedertarifzeit (NT) sind die Arbeitspreise – wie der Name schon sagt – niedriger als in der HT-Zeit. Und das gesamte Angebot gibt es jetzt mit 100 % Ökostrom!
Aufgepasst beim Stromverbrauch – wer genau plant, wann er wieviel Strom verbraucht, kann bares Geld sparen. Moderne Spül- oder Waschmaschinen kann man zum Beispiel so programmieren, dass sie nachts laufen. EWR*STROM Vario bietet cleveren Rechnern hier ganz handfeste Vorteile. Die Vertragslaufzeit ist bis zu einem Jahr festgelegt und verlängert sich dann automatisch auf unbestimmte Zeit.

Sparsamer und rationeller Energieeinsatz sowie die ressourcenschonende, klimaverträgliche und risikoarme Bereitstellung von Energie gewinnen ständig an Bedeutung. Deshalb fördert die EWR seit vielen Jahren den Ausbau erneuerbarer Energien und die Entwicklung energiesparender Technologien.











Den Vertragsabschluss können Sie online erledigen, sofern die zählertechnische Voraussetzung erfüllt ist. Anderenfalls setzten Sie sich gern mit unseren Kundenberatern in Verbindung.
Einfach mit Ihrem Benutzernamen und Passwort in unserem Kundenportal anmelden oder, wenn Sie noch kein Portalkunde sind, nur kurz registrieren und anschließend im Hauptmenü PRODUKTE & VERTRÄGE im Menüpunkt Produktwechsel Ihr gewünschtes Produkt auswählen.
Eine Tarifberatung ist auch unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 0 164 164 möglich.
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.
Seit Januar 2008 gibt es EWR*STROM Natur für Haushalte und EWR*STROM Natur Gewerbe für den gewerblichen Bereich, den vom TÜV zertifizierten Ökostrom. Bei diesen Natur-Produkten können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Strom ausschließlich regenerativ gewonnen wird, denn der Ökostrom EWR*STROM Natur stammt – neben dem EEG-Anteil, aus einem hochwertigen Mix z. B. aus Windenergie, Biomasse, Solarenergie und aus Wasserkraftwerken. Die Lieferkette wird vom TÜV lückenlos zertifiziert.
Das aktuelle TÜV-Zertifikat finden Sie hier.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 01.11.2024
Stand: 14.06.2024
Stand: 01.04.2012
Stand: 01.07.2025
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