Smart Meter-Einbau in Remscheid: Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Achtung vor irreführenden Werbebriefen zum Smart Meter-Einbau!
Aktuell erhalten viele Haushalte in Remscheid Post von einem externen Messstellenbetreiber (DMG Deutsche Messwesen), der künstlich Zeitdruck aufbaut. Die EWR GmbH stellt klar: Diese Schreiben stehen in keinem Zusammenhang mit uns und unseren gesetzlichen Vorgaben. Sie sind als Verbraucher nicht zum überstürzten Handeln verpflichtet. Informieren Sie sich hier in unserem Blog über die echten gesetzlichen Fristen und Tarife.
Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen auch einen Brief in Ihrem Briefkasten vorgefunden, der eine sofortige Installation eines neuen „Smart Meters“ (intelligenten Messsystems) in Ihrer Abnahmestelle ankündigt. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber wie die DMG Deutsche Messwesen GmbH versenden derzeit bundesweit Schreiben, die durch enthaltene Fristsetzung von wenigen Wochen und Hinweisen auf gesetzliche Pflichten eine hohe Dringlichkeit suggerieren.
Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber in Remscheid sagen wir Ihnen deutlich: Bleiben Sie entspannt. Es besteht keine Notwendigkeit für einen übereilten Vertragsabschluss.
Wer ist für meinen Zähler zuständig?
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt klar, dass die EWR GmbH als grundzuständiger Messstellenbetrieb für den gesamten Rollout und den Einbau, Betrieb und Wartung der Stromzähler in unserem Stadtgebiet verantwortlich ist. Zwar haben Verbraucher das Recht, einen freien, wettbewerblichen Anbieter zu wählen – eine Pflicht oder gar eine Notwendigkeit hierzu besteht jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Der Faktencheck: Die häufigsten Irrtümer aufgedeckt
- Mythos 1: „Der Einbau ist innerhalb einer 6-Wochen-Frist für mich kostenlos.“
Fakt ist: Die Installation mag ohne Einmalgebühr angeboten werden, doch der Betrieb kostet laut Kleingedrucktem 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Beim regulären Austausch durch die EWR GmbH fallen ohnehin keine zusätzlichen Installationskosten an; unsere Entgelte sind gesetzlich streng gedeckelt. - Mythos 2: „Ein Smart Meter spart sofort Geld nach § 14a EnWG.“
Fakt ist: Allein durch das Vorhandensein eines neuen Zählers reduziert sich kein Netzentgelt. Die Ersparnis ist an den technischen Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer Leistung über 4,2 kW (wie einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für E-Autos) gekoppelt. Bundesnetzagentur – §14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen - Mythos 3: „Jeder Hausbesitzer muss jetzt sofort umrüsten.“
Fakt ist: Ein gesetzlicher Pflichteinbau greift nur unter exakt definierten Bedingungen:
| Kriterium | Schwellenwert für den Pflichteinbau |
| Stromverbrauch | Mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtungen | Anlagen (z.B. Wärmepumpen, Wallboxes) mit mehr als 4,2 kW Leistung und Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 |
| Erzeugungsanlagen | PV-Anlagen oder andere Erzeuger ab einer Leistung von mehr als 7 kW |
Selbst wenn Sie unter diese Kategorien fallen, bestimmt die EWR GmbH den Einbauzeitpunkt koordiniert nach einem strukturierten Rolloutplan. Sie verpassen keine Fristen.
Unsere Empfehlung an Sie
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Auch die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor der Verunsicherung durch diese irreführenden Briefe.
Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich direkt an unsere Experten.
Hier geht es zu unserem Messstellenbetrieb: https://www.ewr-netze-remscheid.de/gMSBel.
- Telefon: 0800 0 164 164
- E-Mail: gmsb@ewr-gmbh.de




