Empfänger-Überprüfung bei jeder Überweisung: Name und IBAN müssen exakt zusammenpassen.

Nach einer neuen EU-Verordnung ist ab dem 9. Oktober 2025 der Abgleich von Name und IBAN bei SEPA-Überweisungen Pflicht. Alle Banken müssen ab diesem Stichtag bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen automatisch prüfen, ob der Empfänger (also der Kontoinhaber) und die angegebene IBAN genau zusammenpassen. Diese Empfänger-Überprüfung wird bei der Eingabe der Daten automatisch in Sekundenbruchteilen durchgeführt.

Was bedeutet das für EWR-Kunden?

Wenn Sie Ihre Zahlungen an die EWR selbst überweisen, überprüfen Sie bitte die Schreibweise des Empfängers genau: Die Empfänger-Überprüfung der Banken akzeptiert nur die Schreibweise „EWR GmbH“. Eine Überweisung an den Empfänger „EWR“, „EWR Remscheid“ oder zum Beispiel „Stadtwerke“ wird von den Banken automatisch sofort abgelehnt und kann nicht ausgeführt werden. 

Auf diese Regelung haben wir als EWR leider keinen Einfluss, sie ist gesetzlich vorgegeben. Bitte achten Sie also bei Ihrer nächsten Zahlung an die EWR darauf, dass im Empfänger-Feld steht: EWR GmbH. Passen Sie die Schreibweise bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP) an.

Zahlungsempfänger:
EWR GmbH