Der günstige Fahr-Ökostrom

EWR*STROM E-Mobilität

Elektrofahrzeuge entlasten spürbar die Umwelt. In Remscheid verfügen wir über ein Alleinstellungsmerkmal und bieten einen separaten Stromliefervertrag rein für die Elektromobilität an. So entlasten Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

    • Sondervertrag exklusiv für Wallbox- oder Ladesäulen-Nutzer
    • Attraktiver, günstiger Preis
    • Zu 100 % aus erneuerbaren Energien
    • Feste Vertragslaufzeit, mit der Sie rechnen können

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EWR*STROM E-Mobilität

Dem „Fahren mit Strom“ werden beste Erfolgschancen in naher Zukunft zugesprochen. Gerade in Städten können batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit ihrem leisen und emissionsfreien Antrieb zu einem besseren Klima und einer höheren Lebensqualität beitragen. Insbesondere wenn ihr Fahrzeug mit regenerativ erzeugtem Strom geladen wird.

Stromlieferungsvertrag EWR*STROM E-Mobilität:

In Remscheid bieten wir einen separaten Stromliefervertrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) rein für die Elektromobilität an. Sie profitieren von einem deutlich reduzierten Arbeitspreis.
Für die meisten Förderungen der Ladeinfrastruktur muss der Strom für den Ladevorgang zu 100 % aus regenerativen Energiequellen stammen. Unser Tarif erfüllt diese Anforderung.
Gerne bieten wir Ihnen zu diesem Tarif auch die passende EWR*Wallbox -> und EWR*Förderung -> an.

Zu den Services von E-Mobilität

Hinweis: Denken Sie bitte daran, jede Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden.

EWR*STROM E-Mobilität: Gute Gründe für Ihren neuen Tarif

  • Niedrige Kosten

    Attraktiver, günstiger Preis
    für inkl. einem deutlich reduzierten Arbeitspreis.

  • 100% Ökostrom

    Zu 100 % aus erneuerbaren Energien.

  • Planungssicherheit

    Feste Vertragslaufzeit, mit der Sie rechnen können.

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

    Wir sind persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center für Sie da.

Sie interessieren sich für die öffentliche E-Ladeinfrastruktur? Dann kontaktieren Sie uns.

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Unsere Auszeichnungen

EWR Vorteilswelt: Ihre Vorteile als EWR Kunde auf einen Blick

Zwei gezeichnete Löwen halten Dinge in den Händen

EWR*TreuePlus

EWR-Kunden im Bonus-Programm profitieren von attraktiven Rabatten, Aktionen und Vorteilen bei den EWR-Partnern im Stadtwerke Remscheid Verbund! 
Ein fröhliches Löwen-Maskottchen liegt in einer Hängematte

12 € Online-Bonus

So schnell haben Sie noch nie 12 € gespart: Wechseln Sie mit ein paar Klicks ganz einfach zum Kundenportal der EWR und buchen dort die Online-Option.
Eine dreiköpfige Familie – Vater und zwei Kinder – genießt den Sonnenschein

Energiespartipps

Erste Hilfe gegen steigende Energiepreise: Die EWR als Versorger für Remscheid hilft mit praktischen Tipps beim Sparen von Strom, Gas, Wärme.
Eine Frau lächelt und reicht jemandem außerhalb des Kamerafokus eine Karte

EWR*PlusCard

Hier sind 3.000 Möglichkeiten zum Sparen: Die kostenlose Kundenkarte EWR*PlusCard gibt es jetzt als App – mit 3.000 Sparangeboten, exklusiv für EWR-Kunden!

PREISBLATT

WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.

  • Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
  • Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Der dort aufgeführte Strompreis ist bis zum 31.12.2025 fest vereinbart. Ausgenommen von der Festpreisgarantie sind die staatlichen und regulatorisch veranlassten variablen und fixen Preisbestandteile inkl. Messstellenbetrieb. Diese werden in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe weiterberechnet. Über eine Änderung dieser Preisbestandteile erhält der Kunde frühzeitig vor Anpassung eine entsprechende briefliche Mitteilung. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
  • Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  • Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Wartungsdienste werden nicht angeboten.
  • Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
  • Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
  • Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
  • Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
  • Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den „Downloads“.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

DOWNLOADS

  • Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas

    Stand: 01.04.2012

    PDF 89 KB
  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

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  • Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 1 MB
  • Abwendungsvereinbarung (MUSTER)

    Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.

    PDF 115 KB
Porträt von einem lächelnden jungen Mann - eines der Ansprechpartners von EWR

Tim Folger

Energiedienstleistungen und Elektromobilität



Tel: 02191 – 16-4684
t.folger@ewr-gmbh.de

 

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