
Niedrige Kosten
Attraktiver, günstiger Preis
für inkl. einem deutlich reduzierten Arbeitspreis.
EWR*STROM E-Mobilität
Elektrofahrzeuge entlasten spürbar die Umwelt. In Remscheid verfügen wir über ein Alleinstellungsmerkmal und bieten einen separaten Stromliefervertrag rein für die Elektromobilität an. So entlasten Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.
Dem „Fahren mit Strom“ werden beste Erfolgschancen in naher Zukunft zugesprochen. Gerade in Städten können batterie-elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit ihrem leisen und emissionsfreien Antrieb zu einem besseren Klima und einer höheren Lebensqualität beitragen. Insbesondere wenn ihr Fahrzeug mit regenerativ erzeugtem Strom geladen wird.
Stromlieferungsvertrag EWR*STROM E-Mobilität:
In Remscheid bieten wir einen separaten Stromliefervertrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) rein für die Elektromobilität an. Sie profitieren von einem deutlich reduzierten Arbeitspreis.
Für die meisten Förderungen der Ladeinfrastruktur muss der Strom für den Ladevorgang zu 100 % aus regenerativen Energiequellen stammen. Unser Tarif erfüllt diese Anforderung.
Gerne bieten wir Ihnen zu diesem Tarif auch die passende EWR*Wallbox -> und EWR*Förderung -> an.
Zu den Services von E-Mobilität
Hinweis: Denken Sie bitte daran, jede Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden.











Stand: 01.01.2025
Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter „Downloads“.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 – 0
Telefax: 030 27 57 240 – 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 01.11.2024
Stand: 14.06.2024
Stand: 01.04.2012
Stand: 01.07.2025
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