EWR*STROM Grundversorgung
die flexible Grundversorgung

EWR Classic Strom Remscheid Löwe

Ihre Vorteile mit EWR*STROM Grundversorgung

Dieser flexible Tarif zur Grundversorgung für Privat- und Gewerbekunden eignet sich besonders für kurze Vertragslaufzeiten. Aufgrund der Kündigungszeit von nur zwei Wochen zum Vertragsende liegt der Preis zwar etwas höher als bei den Festpreisprodukten – aber dafür können Sie hier sehr flexibel auf veränderte Lebenslagen reagieren.

Es gibt jede Menge Lebensphasen, in denen Flexibilität einfach zur Freiheit dazugehört. Ob es die berufliche Situation ist oder die privaten Verbindungen, ob Ausbildung oder Umzug: Ja, man braucht Strom. Aber man weiss ja nie, wie lange noch und wieviel. Mit einer flexiblen Grundversorgung ist man für alle Lebenslagen gut gewappnet – und beim Strom ist schon mal alles gut geregelt. Wer mehr sparen will, schaut sich zum Beispiel unser Ökostromprodukt mit Festpreisgarantie oder unser Jahresprodukt mit Preisgarantie an.

 

  • flexible Grundversorgung für alle
  • keine feste Vertragslaufzeit
  • Wechsel in andere EWR-Stromprodukte jederzeit möglich
  • aufgrund der kurzen Kündigungszeit höherer Strompreis als in den Sonderverträgen EWR*STROM Natur, EWR*STROM Fix und EWR*STROM Vario

Weitere Informationen

PREISBLATT Privatkunden

ZEITVERSETZTE WEITERGABE DER ERHÖHUNG DER §19 STROM NEV-UMLAGE UND DER NETZENTGELTE!
Die ab 01.01.2024 nachträgliche Erhöhung der §19 StromNEV-Umlage sowie die Erhöhung der Netzentgelte werden wir vertragsgemäß erst ab 01.03.2024 weiter geben. Durch die zum Jahresende 2023 notwendige Neuaufstellung des Haushaltsplans der Bundesregierung (Bundesgerichtsurteil bzgl. Verfassungskonformität) fiel ein vorgesehener Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. € zu den Netzentgelten weg, der nun zu erhöhten Netzentgelten und Umlagen führt. Von der Erhöhung sind alle Stromvertriebe in Deutschland betroffen. Nähere Informationen hier.

PREISBLATT Gewerbekunden

ZEITVERSETZTE WEITERGABE DER ERHÖHUNG DER §19 STROM NEV-UMLAGE UND DER NETZENTGELTE!
Die ab 01.01.2024 nachträgliche Erhöhung der §19 StromNEV-Umlage sowie die Erhöhung der Netzentgelte werden wir vertragsgemäß erst ab 01.03.2024 weiter geben. Durch die zum Jahresende 2023 notwendige Neuaufstellung des Haushaltsplans der Bundesregierung (Bundesgerichtsurteil bzgl. Verfassungskonformität) fiel ein vorgesehener Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. € zu den Netzentgelten weg, der nun zu erhöhten Netzentgelten und Umlagen führt. Von der Erhöhung sind alle Stromvertriebe in Deutschland betroffen. Nähere Informationen hier.

VERTRAGSINFORMATIONEN
  • Bei Erstbezug einer Wohnung / eines Hauses / eines Gewerbes rechnen wir Ihren Verbrauch zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung ab, sofern keine Sondervertragsregelung vereinbart ist.
  • Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und zeitgleich durch veröffentliche Bekanntmachung sowie auf der Internetseite www.ewr-gmbh.de bekanntgegeben.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".

DOWNLOADS

(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)

WIR SIND FÜR SIE DA!

Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.

Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.

Für Privatkunden: VERBRAUCHERSERVICE BUNDESNETZAGENTUR

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur

Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

Für Privatkunden: SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0 
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Für Privatkunden: HINWEIS AUF OS-PLATTFORM

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.