Die E-Rechnung kommt – wir unterstützen Sie

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Auch der Versand wird spätestens zum 01. Januar 2027 verpflichtend.

Aus diesem Grund stellt die EWR GmbH auf das ZUGFeRD-Format um.

Wir zeigen Ihnen, was sich ändert und wie Sie sich darauf vorbereiten.

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Jetzt auf die E-Rechnung umstellen

Teilen Sie uns über das Erfassungsformular Ihre, für die E-Rechnung, notwendigen Daten mit. Nur so können wir die gesetzlich geforderte Umstellung für Ihr Unternehmen vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sofern wir Ihnen die E-Rechnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zustellen können, ist ein etwaiger Vorsteuerabzug gefährdet.

ERFASSUNGSFORMULAR

Bitte teilen Sie uns den vollständigen Namen Ihres Unternehmens mit.
Geben Sie bitte eine für die E-Rechnung gültige E-Mail-Adresse an.
Wenn Sie mehrere aktive Kundennummern haben, teilen Sie uns diese bitte alle, durch Kommas getrennt, mit (10-stellig beginnend mit 556). Beispiel: 556xxxxxxx,556yyyyyyy
Sofern Sie keine USt-IdNr. besitzen, teilen Sie uns alternativ bitte Ihre Steuernummer (St.-Nr.) mit.
Vollständigkeitserklärung
Einverständniserklärung

Die E-Rechnung auf einen Blick

  • Gesetzeskonform abrechnen

    Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und unkompliziert.

  • Buchhaltung digitalisieren

    Gestalten Sie Ihre Buchhaltungsprozesse digital und schaffen Sie die Grundlage für automatisierte Steuerabläufe.

  • Rechnungen schneller erhalten

    Empfangen Sie Ihre Rechnungen digital – schnell und bequem.

Wir stellen auf E-Rechnungen um

Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr schrittweise zum Standard. Geschäftskunden müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Wir stellen unsere Rechnungsstellung für Geschäftskunden zum 1. Januar 2027 auf E-Rechnungen um. Wenn Sie Ihre Rechnungen bereits online als PDF z. B. im Portal eingestellt bekommen, erfüllt dies ab 2027 nicht mehr den Vorgaben den Finanzbehörden.

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung im PDF-Format. Sie enthält Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format, das von geeigneter Software ausgelesen und verarbeitet werden kann.

Die gesetzlichen Vorgaben betreffen grundsätzlich Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

E-Rechnungen ermöglichen eine weitgehend digitale Verarbeitung – vom Empfang bis zur Ablage. Damit Ihre Buchhaltung die Rechnungsdaten nutzen kann, benötigen Sie ein System, das strukturierte Rechnungsformate verarbeitet.

Welches Format verwendet die EWR?

Die etablierten E-Rechnungs-Formate sind das ZUGFeRD-Format und die X-Rechnung.

Die EWR GmbH hat sich dazu entschlossen, ausschließlich das anwenderfreundlichere ZUGFeRD-Format zu verwenden.

  • ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland)
    Verbindet eine lesbare PDF-Datei mit einem eingebetteten Datensatz für die digitale Verarbeitung.
  • X-Rechnung (steht für das XML-Datenformat)
    Enthält nur strukturierte Rechnungsdaten ohne Visualisierung der Rechnung und wird häufig im Austausch mit öffentlichen Auftraggebern verwendet.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Sie erhalten Ihre Rechnung digital im ZUGFeRD-Format. Sie besteht aus einem PDF-Dokument, in das ein XML-Datensatz mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben eingebettet ist.

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten alle Geschäftskunden ihre Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung. Papierrechnungen werden nicht mehr ausgestellt. Die E-Rechnung wird damit zum verbindlichen Standard.

Künftig erhalten Sie Ihre Rechnungen ausschließlich in digitaler Form. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Systeme elektronische Rechnungen in strukturierter Form verarbeiten können. Bitte prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihre Buchhaltungssoftware insbesondere das ZUGFeRD-Format unterstützt.

Sofern Sie E-Rechnungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend empfangen und/oder verarbeiten können, ist ein etwaiger Vorsteuerabzug gefährdet.

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