E-Mobilität

DIE MOBILITÄT DER ZUKUNFT IST ELEKTRISCH – IN REMSCHEID SCHON HEUTE.

Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch – in Remscheid schon heute.
E-Mobilität ist das Thema, das die Menschen in Remscheid nachhaltig elektrisiert. Jedes E-Auto mehr ist ein Beitrag für ein gutes  Klima. Als der lokale Energieanbieter Nr. 1 stehen wir auch zu diesem Zukunftsthema bereit. Mit Fachwissen, Kompetenz und praktischen und ökologischen Lösungen für jeden Bedarf. 

Ganz gleich, ob privat oder geschäftlich, ob als Mieter oder Eigentümer, ob für kleine, mittlere oder große Unternehmen – unsere Angebote zur E-Mobilität reichen von der E-Bike-Förderung über günstige Wallbox-Pakete bis zur professionellen Ladeinfrastruktur. Und das alles natürlich mit den passenden Ökostrom-Ladetarifen der EWR.

Schnell zu den richtigen Fakten: Wir helfen Ihnen weiter.

Sie planen den privaten Einstieg in die Elektromobilität? Wir bringen Licht in den Dschungel der vielen Infos und Fakten – von der Ladekapazität Ihres Automodells über Umweltbonus und Förderprogramme bis zur Wallbox-Installation gilt es, einiges zu beachten. Was als Eigenheimbesitzer einfacher ist, kann als Miteigentümer oder als Mieter in einer Wohnanlage ganz schön kompliziert werden.

Dafür bieten wir Ihnen den EWR*E-Mobilitäts-Check an. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort, schauen uns gemeinsam die Gegebenheiten an und besprechen die Möglichkeiten. 

Was muss ich beachten, als...

Eigenheimbesitzer

Als Besitzer eines Eigenheims haben Sie grundsätzlich die allerbesten Möglichkeiten, eine eigene Lademöglichkeit für Ihr E-Auto zu installieren. Ideal für den Einbau einer Wallbox ist natürlich eine Garage oder ein Carport. Meist müssen neue Leitungen verlegt, oder auch oft ein gesonderter Zähler für die Erfassung des Stromverbrauchs zum Ladetarif installiert werden. Falls Sie gerade dabei sind, ein Haus zu bauen oder einen Bau planen, kann es clever sein, schon heute entsprechende Leitungen oder Leerrohre zu verlegen, damit Ihr Neubau zukunftssicher wird. All das und noch viel mehr besprechen Sie am Besten beim EWR*E-Mobilitäts-Check1 mit unseren E-Mobilitäts-Fachleuten.
1Hinweis: Der EWR*E-Mobilitäts-Check im Wert von 99,- € ist im Preis für die Wallbox enthalten. Sollte nach dem EWR*E-Mobilitäts-Check und der Angebotslegung keine Beauftragung erfolgen, behalten wir uns vor, Ihnen den EWR*E-Mobilitäts-Check zum vorgenannten Preis zu berechnen.

Eigentümer einer Eigentumswohnung

Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen, bspw. wie der Ladestrom gezählt und abgerechnet wird. Fragen Sie unser E-Mobilitäts-Team gerne nach dem aktuellen Stand der Dinge – wir haben stets Zugriff auf den offiziellen Informationsstand. Gerne machen wir Ihnen vorab ein Angebot über einen EWR*E-Mobilitäts-Check1.
1Hinweis: Der EWR*E-Mobilitäts-Check ist im Preis für die Wallbox enthalten. Sollte nach dem EWR*E-Mobilitäts-Check und der Angebotslegung keine Beauftragung erfolgen, behalten wir uns vor, Ihnen den Angebotspreis zu berechnen.

Mieter

Mieter haben einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladestation zu installieren. Vorraussetungen sind ein fester eigener Stellplatz. Und die Kostenübernahme für Anschaffung, Installation und Unterhalt der Ladestation.
Es kann sinnvoll sein, sich mit anderen Interessenten abzustimmen und das Gespräch zu suchen. Das führt im Idealfall auch dazu, dass die Kosten für den Einzelnen sinken. In jedem Fall versorgen wir Sie gerne mit aktuellen Informationen, machen Ihnen ein Angebot für einen EWR*E-Mobilitäts-Check.

Sie planen für Ihr Unternehmen den Einstieg in die nachhaltige Mobilität der Zukunft? Wir bieten Expertise und Erfahrung mit E-Mobilitäts-Lösungen aller Größenordnungen. Von der Ladesäule vor Ihrem Geschäft über Flotten-Konzepte bis zu Ladekarten-Systemen mit Backend-Anbindung: Unsere Spezialisten erarbeiten für Sie und mit Ihnen Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die löwenstarken Wallbox-Pakete für den gewerblichen Einsatz.

Ob Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung oder verarbeitendes Gewerbe: Mit einer oder mehreren Ladestation setzen Sie ein Zeichen für moderne, nachhaltige Kundenorientierung. Ihre Kunden und Besucher laden ihre E-Autos – je nach Auslegung kostenfrei oder kostendeckend. Für Ihre gewerblichen Ladestationen bieten wir Ihnen individuelle Rundum-Sorglos-Pakete. In Sachen Kosten kommt es dabei auf die Anforderungen und Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort an. 

Die beim EWR*E-Mobilitäts-Check bei Ihnen vor Ort ermittelten notwendigen Zusatzarbeiten können auf Wunsch individuell bei uns beauftragt werden. Die Ausführung inklusive aller Nebenarbeiten von Elektroinstallation bis Tiefbau erfolgt in Kooperation mit lokalen Handwerksbetrieben.

Die löwenstarken EWR*WALLBOXEN

Für Ihre Ladestation bieten wir Ihnen individuelle Rundum-Sorglos-Pakete. Der finanzielle Aufwand richtet sich  nach Ihren Anforderungen und Installationsmöglichkeiten vor Ort.

*Die EWR GmbH übernimmt keine Gewähr in welcher Höhe die Fördermittel gewährt werden.

Förderungen - Wir helfen Ihnen weiter!

Für Privatpersonen im Eigenheim gibt es aktuell von Bund und Land kein Förderprogramm zur Installation einer Wallbox.

Für Unternehmen prüfen wir im Rahmen des EWR*E-Mobilitäts-Check individuelle Fördermöglichkeiten Ihres Vorhabens.

Profitieren Sie zusätzlich von unserem attraktiven Investitionskostenzuschuss. Als Kunde unserer Tarife EWR*STROM Natur oder EWR*STROM E-Mobilität (100 % Ökostrom), erhalten Sie beim Kauf und Installation unserer EWR*Wallbox eine einmalige Förderung von 200,00 € brutto. Hier geht es zum Förderantrag ->

EWR*E-Mobilitäts-Check bei Ihnen vor Ort!

In Remscheid nur bei der EWR: Bevor Sie mit den Überlegungen zur Installation einer Wallbox starten, lassen Sie die Fachleute von der EWR an den Start. Wir kommen zu Ihnen und überprüfen gemeinsam, wie Ihre Pläne optimal realisiert werden können. Sie erhalten einen genauen Überblick über notwendige und empfehlenswerte Arbeiten.

Hinweis: Der EWR*E-Mobilitäts-Check ist im Preis für die Wallbox enthalten. Sollte nach dem EWR*E-Mobilitäts-Check und der Angebotslegung keine Beauftragung erfolgen, behalten wir uns vor, Ihnen den Angebotspreis zu berechnen. Eigenheimbesitzern (max. drei Wohneinheiten) bieten wir den EWR*E-Mobilitäts-Check zum Festpreis von 99,-€ an, für alle weiteren Anfragen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Löwenstarkes "Rundum-Sorglos-Paket":


Sie möchten zuhause eine Wallbox installieren – haben aber keine Zeit oder Lust, sich mit den Details zu beschäftigen? Dann ist unser Rundum-Sorglos-Paket genau das Richtige für Sie! Alles aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung: Der Komplettservice, durchgeführt von lokalen Handwerksbetrieben bzw. Rahmenvertragspartnern, bietet Ihnen die fachgerechte Planung, Installation und Inbetriebnahme Ihrer EWR Wallbox. Und Sie können sich ganz entspannt auf den ersten Ladevorgang für Ihr E-Auto freuen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Gibt es einen speziellen Stromtarif fürs Laden meines E-Autos an meiner Wallbox?

Ja, die EWR bietet Ihnen den speziellen Ökostrom-Ladetarif EWR*STROM E-Mobilität. Damit tanken Sie 100 % zertifizierten Ökostrom aus 100 % Wasserkraft, zum günstigen 1-Jahres-Festpreis! Direkt zum Tarif.

Welche Stecker gibt es?

Als europaweiter Standard hat sich der dreiphasige Typ 2-Stecker durchgesetzt. Er funktioniert an fast allen Wallboxen und öffentlichen Ladesäulen. Die öffentlichen Schnelllader mit theoretischen Ladeleistungen bis 350 kW arbeiten mit den etwas größeren CCS-Steckern.

Hab mein’ Wagen vollgeladen!? Wie lange hat´s denn gedauert?

Früher war alles einfacher: Tankrüssel rein, nach 2 bis 5 Minuten war der Tank wieder voll. Mit Elektrizität geht das noch nicht so schnell. Aber wie schnell denn nun? Drei Faktoren beeinflussen die Ladezeiten: die Batteriekapazität des Fahrzeugs, die Ladetechnik des Autos und die Ladeleistung der Ladestation. Nur wenige hochpreisige Modelle können an speziellen 800 Volt-Ladestationen mit bis zu 270 kW Ladeleis-tung in weniger als einer halben Stunde wieder auf 80 % geladen werden. An einer Ladesäule mit 22 kW AC-Leistung ist ein E-Fahrzeug in rund zwei Stunden wieder auf 80 %. Da reicht eine mittellange Kaffeepause oder ein Einkauf im Supermarkt schon mal für weitere 100 km Reichweite. Die 11 kW Wallboxen stellen die Ideal-Lösung für den privaten Bereich dar. Eine Wallbox mit 3,7 kW Ladeleistung reicht fürs entspannte Laden über Nacht. Sie sehen – es gibt viele Variablen. Fragen, die das EWR-Team gerne beantwortet.

Warum muss man eine Wallbox anmelden?

Netzbetreiber und Stromversorger müssen wissen, wieviel Strom in dem jeweiligen Versorgungsgebiet entnommen werden kann. Nur so ist sichergestellt, dass die Netzkapazität ausreicht.

Kann ich meine Wallbox nicht auch selbst anschließen?

Man kann zwar die Wallbox ganz normal im Handel oder Online kaufen. Die Installation darf aber aus Gründen der Netzsicherheit nur ein Elektriker übernehmen! Bitte auch an die Versicherung denken: Der Nachweis der ordnungsgemäßen Installation und Abnahme durch einen Elektrofachbetrieb ist im Schadenfall in der Regel eine Voraussetzung für etwaige Zahlungen.

Kann ich als Besitzer einer Eigentumswohnung eine Wallbox anbringen?

Seit 1.12.2020 hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, auf dem Gemeinschaftsgrundstück oder in der Tiefgarage eine eigene Wallbox zu installieren. Laut neuem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz braucht es dazu nicht mehr die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Die Kosten trägt allerdings komplett der Eigentümer.

Wie kann ich als Mieter eine Wallbox bekommen?

Nach dem seit 1.12.2020 geltenden neuem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz darf auch ein Mieter eine Wallbox an seinem (fest gemieteten) Parkplatz errichten. Der Vermieter muss das gestatten, allerdings trägt der Mieter selbst alle Kosten.

Ich habe ein neues Elektroauto. Wie kann ich an den öffentlichen Ladesäulen in Remscheid tanken?

Detailierte weiterführende Informationen zu unserer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur finden Sie hier ->

Ich bekomme bald mein neues Elektroauto. Bieten Sie auch Wallboxen oder sonstige Ladetechnik an?

Ja, die EWR bietet sowohl Ladetechnik in Form von Wallboxen/Ladesäulen als auch die Installation durch ein Fachunternehmen im Verkauf an.

Ich brauche für mein neues Elektroauto alles, von der Wallbox, die Installation bis zum Ökostrom und eine Förderung. Bieten Sie hier etwas an?

Die EWR bietet hierfür eine nur bei der EWR in Remscheid erhältliches Komplettpaket an: ein Rundum-Sorglos-Paket mit umfassender Beratung zur Auswahl der geeigneten Ladetechnik, Lieferung der Hardware inkl. Installation, der Fördermittelberatung, den EWR-Ökostrom-Tarif oder den günstigen Fahrstromtarif der EWR – und obendrein eine spezielle EWR-Förderung von 200 €.

Muss ich meine Wallbox beim Energieversorger anmelden?

Ladeeinrichtungen unterliegen einer Anzeige-/Anmeldepflicht beim Netzbetreiber (EWR GmbH).

Alle Ladeeinrichtungen müssen über das Formular Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge angemeldet werden EWR Netze - Anmeldung Elektromobilität (ewr-netze-remscheid.de)

Anmeldepflicht bis 12 Kilowatt bzw. 12 kVA:

Für Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung bis 12 kVA besteht eine Anmeldepflicht. Eine Zustimmung (Genehmigung) der EWR GmbH ist nicht erforderlich. Achtung: Sind mehrere Ladeeinrichtungen am Netzanschluss vorhanden, ist die Summenbemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen ausschlaggebend.

Zustimmungspflicht größer 12 Kilowatt bzw. 12 kVA:

Für eine oder mehrere Ladeeinrichtungen mit einer (Summen-)Bemessungsleistung größer 12 kVA besteht eine Zustimmungspflicht der EWR GmbH.

Wann muss ich meine Wallbox bei der Bundesnetzagentur anmelden?

Wenn Sie Betreiber von öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten sind, müssen Sie diese der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch anzeigen (nach § 5 Abs. 1 und Abs. 4 S. 2 LSV). Bundesnetzagentur - Meldung von Ladepunkten

Die Anzeige über den Aufbau muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten erfolgen. Die Inberiebnahme bzw. die Außerbetriebnahme von Ladepunkten muss unverzüglich angezeigt werden.