EWR*GAS Grundversorgung
die flexible Grundversorgung

EWR Classic Gas Remscheid Löwe

Ihre Vorteile mit EWR*GAS Grundversorgung

Kurze Vertragsbindung geht Ihnen über alles, auch beim Gas? Dann sollten Sie auf eine flexible Grundversorgung setzen. EWR*GAS Grundversorgung ist das attraktive Angebot für alle, die volle Flexibilität schätzen.

Man weiß ja nie, was einem das Leben so zu bieten hat. Das gilt natürlich auch fürs Wohnen – wie schnell ist man in der Situation, umziehen zu wollen. Oder gar an einen anderen Ort zu ziehen. Wenn man lieber flexibel bleiben will, legt man sich auch bei Energieverträgen nicht länger als nötig fest. Zum Beispiel mit einem Gasvertrag wie EWR*GAS Grundversorgung, der maximale Flexibilität und Zuverlässigkeit bei kurzen Vertragslaufzeiten bietet. Wer mehr sparen möchte, schaut sich zum Beispiel unser Ökogasprodukt mit Preissicherheit oder unser Jahres- bzw. Zweijahresprodukt mit Preissicherheit an.

 

  • flexible Grundversorgung für alle
  • keine feste Vertragslaufzeit
  • Wechsel in andere EWR-Gasprodukte jederzeit möglich
  • aufgrund der kurzen Kündigungszeit höherer Gaspreis als in den Sonderverträgen EWR*GAS Natur und EWR*GAS Fix

Weitere Informationen

PREISBLATT Privatkunden

HÖHERE ANPASSUNG DER CO2-ABGABE SOWIE ERHÖHUNG DER GASSPEICHERUMLAGE!
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2023 die Erhöhung der CO2-Abgabe nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für das Jahr 2024 von 30 €/t auf 45 €/t beschlossen. Auch die Gasspeicherumlage gemäß §35e EnWG stieg von 0,145 ct/kWh ab 01. Januar 2024 auf 0,186 ct/kWh. Diese Erhöhungen reichen wir 1:1 an unsere Kunden weiter. Daraus ergeben sich seit dem 01. Januar 2024 die Preise gemäß folgendem Preisblatt.

PREISBLATT Gewerbekunden

HÖHERE ANPASSUNG DER CO2-ABGABE SOWIE ERHÖHUNG DER GASSPEICHERUMLAGE!
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2023 die Erhöhung der CO2-Abgabe nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für das Jahr 2024 von 30 €/t auf 45 €/t beschlossen. Auch die Gasspeicherumlage gemäß §35e EnWG stieg von 0,145 ct/kWh ab 01. Januar 2024 auf 0,186 ct/kWh. Diese Erhöhungen reichen wir 1:1 an unsere Kunden weiter. Daraus ergeben sich seit dem 01. Januar 2024 die Preise gemäß folgendem Preisblatt.

VERTRAGSINFORMATIONEN
  • Bei Erstbezug einer Wohnung / eines Hauses / eines Gewerbes rechnen wir Ihren Verbrauch zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung ab, sofern keine Sondervertragsregelung vereinbart ist.
  • Der Gaspreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen. Die in den Preisblättern genannten Arbeitspreise verändern sich zum Jahresbeginn, weil die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“) berücksichtigt sind.
  • Der Grundversorgungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und zeitgleich durch veröffentliche Bekanntmachung sowie auf der Internetseite www.ewr-gmbh.de bekanntgegeben.

Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".

DOWNLOADS

(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)

WIR SIND FÜR SIE DA!

Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.

Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.

Für Privatkunden: VERBRAUCHERSERVICE BUNDESNETZAGENTUR

Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur

Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

 

Für Privatkunden: SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0 
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Für Privatkunden: HINWEIS AUF OS-PLATTFORM

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.