EWR*STROM Speicherheizung (SP2)
Wärme aus Strom [Zwei-Zähler-Messung]
Ihre Vorteile mit EWR*STROM Speicherheizung (SP2)
- Sondervertrag exklusiv für Nachtspeicheranlagen-Nutzer
- attraktiver, günstiger Preis
- feste Vertragslaufzeit, mit der Sie rechnen können
Weitere Informationen
Hinweis:
Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP2).
Hinweis:
Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP2).
Für einen Vertragsabschluss setzen Sie sich bitte persönlich mit unserem Kundenservice im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0 800 0 164 164 in Verbindung.
- Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
- Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen und ist bis zum 31.12.2024 fest vereinbart. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
- Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
- Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
- Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
- Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
- Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den "Downloads".
Wenn Sie keinen Speicherheizungs-Sondervertrag mit uns abschließen, erfolgt die Lieferung in der Hoch- und Niedertarifzeit zum Arbeitspreis der Grundversorgung EWR*STROM Grundversorgung; der Grundpreis beläuft sich bei Privatkunden auf 96,66 €/Jahr zzgl. USt. bzw. bei Gewerbekunden auf 100,16 €/Jahr zzgl. USt. und der Preis für Messstellenbetrieb entspricht dem der Speicherheizung (SP2).
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".
(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)
Allgemeine Energielieferbedingungen zum Stromlieferungsvertrag mit Stand: 01.10.2021 (131 KB)
Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung mit Stand: 01.11.2023 (709 KB)
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit Stand: 14.06.2024 (570 KB)
Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas mit Stand: 01.04.2012 (89 KB)
Energieträgermix der EWR GmbH mit Stand: 01.11.2023 (553 KB)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (1 MB)
Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben (1 MB)
Abwendungsvereinbarung (MUSTER) mit Stand: 01.01.2022 (115 KB)
Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.
Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.