SOLARSTROM VOM DACH.
ATTRAKTIVER TARIF FÜR MIETER.
STROM Solar
Dieser fortschrittliche Solarstrom-Tarif steht exklusiv den Bewohnern bestimmter GEWAG-Gebäude zur Verfügung. Es ist somit ein vergünstigter Tarif für GEWAG-Mieter, die „grünen“ Strom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach ihrer Wohnanlage beziehen möchten und somit nicht nur die eigene Haushaltskasse, sondern vor allem auch die Umwelt schonen wollen.
SOLARSTROM VOM DACH
- 100% Ökostrom
- Vergünstigter Tarif
- Versorgungssicherheit auch ohne Sonne
- Exklusiv für bestimmte GEWAG-Wohnanlagen
- Sicher & fair versorgt
Preisdetails
1 In den Arbeitspreisen sind folgende gesetzliche Abgaben enthalten:
KWKG-Zuschlag
mit 0,277 ct/kWh zzgl. USt.
Aufschlag für besondere Netznutzung
mit 1,558 ct/kWh zzgl. USt.
(bis einschließlich 2024 als "Umlage nach § 19 StromNEV" bezeichnet)
Offshore-Netzumlage
mit 0,816 ct/kWh zzgl. USt.
Stromsteuer
mit 2,05 ct/kWh zzgl. USt.
2 In dem Grundpreis sind folgende Preise des Messstellenbetriebs (Zähler) enthalten:
Bei Vorhandensein einer konventionellen Messeinrichtung (kMe), einer modernen Messeinrichtung (mMe) oder eines intelligenten Messsystems (iMsys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gelten die folgenden Preise gemäß dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB):
kMe mit 11,00 €/Jahr zzgl. USt.
(diese wurde bei der Berechnung des aufgeführten Grundpreises zugrunde gelegt)
mMe mit 16,81 €/Jahr zzgl. USt.
iMsys mit einem Jahresverbrauch von
bis 10.000 kWh mit 16,81 €/Jahr zzgl. USt.
10.001 bis 20.000 kWh mit 42,02 €/Jahr zzgl. USt.
20.001 bis 50.000 kWh mit 75,63 €/Jahr zzgl. USt.
50.001 bis 100.000 kWh mit 100,84 €/Jahr zzgl. USt.
Die Kosten für eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Wandlersatz, Schaltgerät) sind ebenfalls dem veröffentlichten Preisblatt Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) zu entnehmen.
Alle Preise inklusive der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19 %.
Tarifbeschreibung

Pilotprojekt Zukunft. Start jetzt.
In Remscheid gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, mit Wind- oder Wasserkraft Strom zu erzeugen. Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden können aber eine gute Lösung sein. Ein besonderes Zukunftsprojekt startet die EWR aktuell mit der GEWAG: Auf 13 Dächern von GEWAG-Wohnanlagen in Remscheid installiert und betreibt die EWR moderne Photovoltaik-Anlagen. Diesen Strom können Mieter in den Häusern zu vergünstigten Konditionen beziehen. Auch die Umwelt profitiert: Der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix steigt – ein weiterer, wichtiger Schritt zum Klimaschutz in Remscheid.
Ihre günstige Gelegenheit zum Umstieg auf grünen Strom.
Als Mieterinnen und Mieter in Ihrem GEWAG-Haus haben Sie jetzt die Möglichkeit, „eigenen“ grünen Strom zu verbrauchen. Der auf den Dächern Ihrer Wohnanlage von der EWR erzeugte Strom kommt aber zugleich allen Remscheidern zugute: Überschüsse fließen in das allgemeine Stromnetz. Und falls die Sonne mal zu wenig Energie liefert, sichert die EWR nahtlos Ihre Versorgung.
Weitere Informationen
Wenn Sie Mieter der folgenden GEWAG-Häuser sind, können Sie den Vertrag ganz einfach über das obere Bestellformular abschließen:
Artur-Sommer-Str. 6, 8, 10
Carl-Klein-Str. 2, 4, 6, 8
Emil-Nohl-Str. 2, 4, 6, 8, 10, 12
AB 01.01.2025 kommen folgende GEWAG-Häuser hinzu:
Carl-Klein-Str. 10, 12, 14, 16
Christian-Meyer-Str. 2, 4, 6
Emil-Nohl-Str. 14, 16, 18, 20, 50, 52, 54, 56, 58
- Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn werden nach Vertragseingang in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
- Der Strompreis setzt sich aus den in den Preisblättern dargestellten Preisbestandteilen zusammen und ist bis zum 31.12.2025 fest vereinbart. Preisänderungen nach Ablauf von 12 Monaten bleiben vorbehalten.
- Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Pauschalen und Rechnungen können per SEPA-Basislastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag beglichen werden.
- Ansprüche bei Versorgungsstörungen können beim jeweiligen Netzbetreiber geltend gemacht werden. (§ 18 Niederspannungs-Anschlussverordnung)
- Lieferantenwechsel erfolgen zügig im Rahmen der gesetzlichen Frist und unentgeltlich.
- Beanstandungen werden durch unsere Kundenberater und darüber hinaus durch unser Beschwerdemanagement bearbeitet. Ferner stehen Haushaltskunden der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur Verfügung.
- Es gilt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der EWR GmbH. Diese finden Sie u. a. in den "Downloads".
Wir haben die wichtigsten Daten, Fakten, Hinweise und Erklärungen für Sie zum Herunterladen bereitgestellt. Diese finden Sie hier unter "Downloads".
(Hinweis: Beschreibbare PDFs sind nur mit dem Browser Mozilla Firefox ab Version 19 möglich; anderenfalls bitte das PDF downloaden und im Adobe Reader öffnen, um dies auszufüllen.)
Allgemeine Energielieferbedingungen zum Stromlieferungsvertrag mit Stand: 01.10.2021 (134 KB)
Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung mit Stand: 01.11.2023 (709 KB)
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit Stand: 14.06.2024 (570 KB)
Ergänzende Bedingungen der EWR GmbH für die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas mit Stand: 01.04.2012 (89 KB)
Energieträgermix der EWR GmbH mit Stand: 01.11.2024 (548 KB)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (1 MB)
Bankverbindung für Rückerstattung von Guthaben (1 MB)
Abwendungsvereinbarung (MUSTER) mit Stand: 01.01.2022 (115 KB)
Sollten Sie Fragen haben, ist unser Kundenservice persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder kostenlos telefonisch unter 0800 0 164 164 erreichbar.
Sagen Sie uns, wenn’s mal nicht passt!
Bei allen Bemühungen kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass Sie mit unseren Lieferungen und Leistungen nicht zufrieden sind. Dann sagen Sie uns bitte, wo genau es aus Ihrer Sicht hapert. Denn: Nur wenn wir die Schwachstellen und Fehler kennen, können wir daran gehen, die Situation für Sie und für uns alle zu verbessern. Bitte kontaktieren Sie immer zunächst unseren Kundenservice – persönlich in unserem ServiceCenter im Allee-Center oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0 164 164. In der Regel können wir Ihr Problem hier schon klären.
Haben Sie weitergehenden Informationsbedarf, gibt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Auskünfte über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie (Sparten Strom und Gas) verpflichtet. Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil (z. B. in den Sparten Wasser und Wärme).
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 - 0
Telefax: 030 27 57 240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, abrufbar unter folgender Internetseite:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Für die Sparten Strom und Gas sind wir zur Teilnahme verpflichtet. Im Übringen sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Unter Mieterstrom versteht man die Stromversorgung von Mieter*innen durch eine Solaranlage auf dem Dach des entsprechenden Mietshauses. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom wird unmittelbar an die Mieter*innen im Haus geliefert und direkt im Haus verbraucht. Der nicht verbrauchte Strom wird wiederum in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet. Sie können damit sauberen Strom vom Dach beziehen und sparen dabei garantiert: Der angebotene Strompreis liegt gesetzlich mindestens 10 Prozent unter dem Preis des örtlichen Grundversorgers.
Zurzeit können das nur Mieter der GEWAG in Remscheid-Lennep in der Siedlung am Hasenberg mit den folgenden Wohnadressen:
- Artur-Sommer-Straße, Hausnummer 6 bis 10
- Carl-Klein-Straße, Hausnummer 2 bis 8
- Emil-Nohl-Straße, Hausnummer 2 bis 12
Es ist geplant, künftig weitere Mieter in GEWAG-Häuser mit Mieterstrom zu versorgen.
Die betreffenden GEWAG-Kunden werden von der EWR angeschrieben und erhalten per Post ein Vertragsangebot. Diesen Vertrag kann vorrangig per Mail an das OnlineService-Center (EWR Kundenportal (ewr-gmbh.de) oder per WhatsApp +49 2191 164164 zurückgesendet werden. Der herkömmliche Weg, den Vertrag per Post an die EWR zu senden oder ihn einfach im ServiceCenter im Allee-Center in Remscheid abzugeben, besteht natürlich auch.
Der Mieterstromlieferant muss Ihnen eine Verbrauchsabrechnung stellen, die die üblichen Anforderungen erfüllen muss. Dabei muss er als Ihr Stromlieferant neben der korrekten Verbuchung von Abschlagszahlungen u.a. zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Transparenzpflichten, Verbraucherschutzvorschriften und Pflichten zur Stromkennzeichnung einhalten. Der Mieterstromlieferant, d.h. die EWR GmbH, kann mit der Abrechnung auch einen Dienstleister beauftragen. Eine Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung Ihrer Wohnung ist nicht erlaubt.
Kein Problem: Auch ohne Sonnenschein produziert die PV-Anlage noch Strom. Der Ertrag wird jedoch durchaus etwas verringert. Sollte der Strombedarf also einmal nicht ausreichen, liefert die EWR GmbH einfach Ökostrom aus dem öffentlichen Netz nach. Die Mieter*innen werden also wie gewohnt rund um die Uhr mit klimafreundlichem Strom versorgt.
Selbstverständlich wird der Strom nicht immer dann verbraucht, wenn die Sonne am intensivsten scheint. Der Strom geht allerdings nicht verloren, sondern wird in das Stromnetz eingespeist und kann so anderweitig verbraucht werden. Der Strom gelangt also dorthin, wo er gebraucht wird.
Nein. Selbstverständlich haben die Mieter*innen weiterhin die freie Wahl zwischen den verschiedenen Stromanbietern. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses ändert daran nichts. Unser Angebot ist für die Mieter allerdings sehr attraktiv, da der Solarstrom nicht nur grün, sondern auch günstiger ist.
Das ist grundsätzlich möglich, aber die Installation eines Balkonkraftwerkes muss von der GEWAG vorher genehmigt werden.
Jede Mieterin und jeder Mieter hat das Recht, sich einen Stromlieferanten ihrer/seiner Wahl zu suchen oder sich vom Grundversorger beliefern zu lassen. Wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln und den Mieterstromvertrag beenden, erhalten Sie keinen Mieterstrom mehr. Wichtig ist beim Lieferantenwechsel: Beachten Sie die Kündigungsfristen, die in Ihrem Vertrag festgeschrieben sind. Schließlich handelt es sich beim Mieterstromvertrag um einen "Vertrag außerhalb der Grundversorgung", für den individuelle Kündigungsfristen festgelegt werden können.